Oberverwaltungsgericht stoppt Abschuss der Wölfin Gloria
Die Wölfin „Gloria“ vom Niederrhein darf weiter nicht entnommen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster wies am 9. Februar 2024 eine Beschwerde des Landkreises Wesel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.
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Die Abschussgenehmigung, die der Kreis Wesel im Dezember 2023 erteilt hatte, darf nicht vollzogen werden. Das OVG bestätigte damit vorangegangene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, gegen die der Kreis Beschwerden eingelegt hatte.
Ähnlich wie bereits das Verwaltungsgericht begründete auch das OVG jetzt sein Urteil damit, dass der Kreis Wesel nicht schlüssig dargelegt habe, dass durch die Wölfin ernste landwirtschaftliche Schäden drohten. Der Kreis gehe davon aus, dass "Gloria" getötet werden müsse, weil sie sonst weiter Weidetiere reißen und große Verluste verursachen werde. Aber dies sei nur eine schwache Prognose, da sich der Umfang der angenommenen zukünftigen Schäden nicht messen lasse, so das Gericht.
Außerdem habe der Kreis nicht dargelegt, dass die Wölfin ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeige. Ohne diese Angaben sei eine Abwägung zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen nicht brauchbar.
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