Amtliche Bekanntmachung bayerischer Wolfsgebiete
Im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) wurden am 31. Januar 2024 die aktuell geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs amtlich bekannt gegeben. Die Territorien Pressather Wald und Hohe Rhön gehören ab sofort auch dazu und das Territorium Altmühltal wurde nach Südosten erweitert. Das teilte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) mit.
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Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für die neu ausgewiesenen Gebiete Pressather Wald und Hohe Rhön sowie für die Erweiterungsgebiete im Altmühltal am 1. Februar 2024.
Das LfU Bayern rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf z. B. mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden aufgerufen, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.
Amtliche Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs
Hierzu ist in der im BayMBl veröffentlichten „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ eine Übersichtskarte mit den als „Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs“ definierten Gebieten beigefügt. Durch einen Klick in die Karte können zusätzliche Informationen zu den einzelnen Gebieten abgerufen werden.
Beratungen zum technischen Herdenschutz und zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen bieten die zuständigen Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF). Für Beratungen speziell zu Herdenschutzhunden ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig (E-Mail: fachstelle-g@lfu.bayern.de, Tel.: 09281/1800-4648 Montag bis Donnerstag).
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