Kennzeichnungspflicht betrifft alle Direktvermarkter
Bislang musste unverarbeitetes, vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden. Ab 1. Februar muss jetzt auch unverpacktes Fleisch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aufweisen. Das gilt für lose angebotene Ware an Bedientheken oder in Metzgereien, ebenso in Hofläden und auf Wochenmärkten, und zwar für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch dieser genannten Tierarten.
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Diese Kennzeichnungspflicht betrifft somit auch alle Direktvermarkter, die ihr Fleisch über eine Frischetheke im Hofladen oder einen Marktstand verkaufen oder über andere Vermarktungswege anbieten, bei denen das Fleisch nicht vorverpackt an den Endverbraucher abgegeben wird.
Vorgeschrieben sind – wie bei verpacktem Fleisch – Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also beispielsweise „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung (z.B. Deutschland)“. Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.
Mehr Transparenz beim Einkauf
Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle erfolgen. Bisher konnten Verbraucher die Herkunft des Fleischs oft nicht nachvollziehen, höchstens auf Nachfrage beim Bedienpersonal.
Verpacktes, unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit April 2015 mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein. Grundlage für diese Kennzeichnung ist das EU-Recht. Für unverpacktes Fleisch galt das bislang nicht.
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