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Auf Kombibelege für Tierarzneimitteleinsatz verständigt

In seinem Bemühen um Abbau von Bürokratie in der Landwirtschaft kann der Deutsche Bauernverband (DBV) einen weiteren Erfolg verbuchen. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Gesetzgeber und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) sei es für die tierhaltenden Betriebe gelungen, die Dokumentationspflichten beim Einsatz von Tierarzneimitteln durch Kombibelege spürbar zu vereinfachen.
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Um den verschiedenen Dokumentationsverfahren in der Praxis gerecht zu werden, habe er zwei jetzt beschlossene Varianten von Kombibelegen entwickelt, die der Tierarzt künftig nutze, wenn er Tierarzneimittel an den Landwirt abgebe. Beide Vorlagen könnten sowohl elektronisch als auch handschriftlich ausgestellt werden. Kombibeleg 1 sei bei der Abgabe eines Arzneimittels auszufüllen, Kombibeleg 2 bei der Abgabe mehrerer Arzneimittel. Der Aufwand für den Tierhalter durch die Verwendung des Kombibelegs werde deutlich reduziert, ohne dass wichtige, gesetzgeberisch geforderte Daten verlorengingen, hob der DBV hervor. Diese Dokumentation mit dem Kombibeleg löse die bürokratisch aufwendigen Doppelaufzeichnungen ab. AgE
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