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Minijobs

Mindestlohn angehoben

Der gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Oktober 2022 bereits auf 12,00 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben wurde, steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro.
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Entsprechend dem Beschuss der Mindestlohnkommission erfolgt die Anhebung des Mindestlohns für Minijobber wiefolgt:

  • Zum 1. Januar 2024: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt sich die Entgeltgrenze seit 1.10.2022 nach einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Januar 2024 auf 538 Euro. Das entspricht einem Jahresentgelt von maximal 6456 Euro ab 1. Januar 2024.
  • Zum 1. Januar 2025: Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2025 auf dann 12,82 Euro. Damit erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Januar 2025 auf 556 Euro. Das entspricht einem Jahresentgelt von maximal 6672 Euro ab 1. Januar 2025.

Die maximal zulässige Anzahl von Arbeitsstunden bei diesen Minijobbern liegt dauerhaft bei 43 Stunden pro Monat.

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