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Umweltministerkonferenz in Münster

UMK bestätigt Schnellabschüsse

Einigkeit bestand auf der jüngsten Sitzung der Umweltministerkonferenz (UMK) am 29. und 30 November 2023 in Münster beim Umgang mit verhaltensauffälligen Einzelwölfen. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprachen sich einstimmig für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfe aus, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden.
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UMK-Abschlusspressekonferenz in Münster.
UMK-Abschlusspressekonferenz in Münster.MUNV
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Die Bundesländer unterstützen daher den Vorschlag der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine schnellere und unbürokratische Entnahme von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden führen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium den Ländern eine Neuauslegung des geltenden Rechts dargelegt.

Die Bundesländer beschlossen darüber hinaus, den Praxisleitfaden „Wolf“ auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu ergänzen. So soll in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein.

Genetische Individualisierung nicht notwendig!

  • Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und
  • die Entnahme im Umkreis von bis zu 1000 m um die betroffene Weide ermöglichen. Die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgelegt.
  • Eine genetische Individualisierung des mutmaßlichen Wolfes vor der Abschussgenehmigung soll nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich sein. Die zuständige Behörde entscheidet auf Basis aller Indizien und Fachkenntnisse über die Eindeutigkeit eines Wolfs als Verursacher der Risse.

Bei der Bewertung des zumutbaren Herdenschutzes für Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen durch den Wolf können die Länder regelmäßig regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen.

Neue Regelung konform mit EU-Recht

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte: „Wir haben gemeinsam eine Regelung beschlossen, die es bundesweit möglich macht, Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schnell und unkompliziert abzuschießen. Diese Schnellabschüsse sind unbürokratisch und praktikabel umsetzbar. Langwierige Gesetzesänderungen auf nationaler oder europäischer Ebene sind dafür nicht nötig."

Die Ministerin wies darauf hin, dass die EU-Kommission dem BMUV bestätigt habe, dass die Vorschläge im Einklang mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie stehen (FFH-Richtlinie).

 

1 Kommentare
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  • User_MTQ0Mjc1MA 03.12.2023 11:51
    Der Beschluss der Umweltministerkonferenz bestätigt im Wesentlichen die Vorschläge von Ministerin Lemke. Er ist damit das, was man üblicher Weise einen Schritt in die richtige Richtung nennt. Ein Ansatz, um das Reaktionsmanagement zu beschleunigen. Aber auch nicht mehr. Er geht nicht auf die von der VDL oder der im Papier der Verbände zur Umweltministerkonferenz enthaltenen Forderungen nach einem Bestandsmanagement oder gar nach einer Umsetzung der Koalitionsvereinbarung des Bundes ein und bleibt sogar hinter dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.10.2023 zurück. Weiterhin offen und unklar sind verbindliche Aussagen, wann ein erhöhtes Rissaufkommen vorliegt und welche Herdenschutzmaßnahmen überwunden worden sein müssen. Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen sollen sogar erst im Entnahmebescheid festgesetzt werden können. Innerhalb welcher Zeit eine Entscheidung der zuständigen Behörde getroffen werden kann/sollte/muss, bleibt weiterhin offen. Aber die 21-Tage-Frist läuft! Im Beschluss heißt es: „Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung ist für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich“. Das ist zu begrüßen und trägt sicher zu einer schnelleren Entnahme bei. Allerdings heißt es im Vorschlag von Ministerin Lemke auch: „Am Ort des Risses sollte weiterhin ein Abstrich genommen und auch ein Gentest beauftragt werden.“ Ob diese Empfehlung mit dem Beschluss der Umweltminister entfällt, ist nicht erkennbar. Gibt es nun Rechtssicherheit für die Rissgutachter oder bleibt die nachträgliche genetische Individualisierung weiterhin ein Damoklesschwert? Vielleicht wissen wir in einem Jahr mehr darüber, wie groß dieser richtige Schritt war. Jürgen Lückhoff
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