Stichtagsmeldung Pflicht auch in HIT-Datenbank
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV) hat mitgeteilt, dass ab 2024 ein anderes Vorgehen zur Stichtagsmeldung gilt. Die Tierseuchenkasse meldet ab dann den vorhandenen Schaf- und Ziegenbestand des Tierhalters nicht mehr wie bisher in die HIT-Datenbank. Ab 2024 muss jeder Schaf- und Ziegenhalter eigenständig seine Stichtagsmeldung in HIT machen!
- Veröffentlicht am
Wer dies nicht tut, erhält keine gekoppelte Tierprämie (Mutterschafprämie).
Verspätete HIT-Meldungen führen zu einem Förderausschluss.
Aktuell gibt es hierzu keine mögliche Kulanzregelung. Die Stichtagsmeldung ist verpflichtend für jeden Schafhalter, ungeachtet der Tierzahl oder ob Hobby oder Berufsschäfer.
In NRW gilt für die Auszahlung der gekoppelten Tierprämie für 2023, dass die Stichtagsmeldung bis zum 31. Januar 2023 erfolgt sein muss! In einigen Bundesländern wurden andere Regelungen getroffen, deshalb informieren Sie sich bitte bei Ihrem Landesverband zu den jeweils geltenden Fristen. Wichtig ist, dass die Meldung an die HIT-Datenbank erfolgen muss!
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.