Schweiz setzt präventive Rudelregulierung in Kraft
Die Wolfspopulation in der Schweiz nimmt exponentiell zu. Das stellt insbesondere die Alpwirtschaft mit Schafen und Ziegen vor grosse Herausforderungen. Um den Wolfsbestand in der Schweiz rasch unter Kontrolle zu bringen, hat der Schweizer Bundesrat ab dem 1. Dezember 2023 unter klar definierten Bedingungen die präventive Regulierung von Wolfsrudeln zur Verhütung zukünftiger Schäden erlaubt.
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Damit strebt das Schweizer Parlament einen Strategiewechsel von der reaktiven zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln an. Neu dürfen die Kantone Wölfe erlegen, um zukünftigen Schaden zu verhüten, und nicht erst, nachdem Schaden entstanden ist.
Der Bundesrat hat am 1. November 2023 den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Jagdverordnung entsprechend angepasst. Die rasche Teilinkraftsetzung ist aufgrund des exponentiellen Wachstums der Wolfsbestände dringend notwendig. Sie ermöglicht den Kantonen, bereits im kommenden Dezember und Januar präventive Rudel-Regulierungen vorzunehmen.
Regulierung nur bei nachweisbaren Schäden
Auch mit dem revidierten Jagdgesetz bleibt der Wolf eine geschützte Art. Deshalb dürfen die Kantone nur in begründeten Fällen ganze Rudel entfernen. Dies unter der Bedingung, dass die minimale Anzahl Wolfsrudel in einer gegebenen Region überschritten ist.
Gemäss der Jagdverordnung ist die Schweiz in fünf Regionen eingeteilt. In grossen Regionen müssen mindestens drei Rudel erhalten bleiben; in kleinen Regionen sind es zwei Rudel. Zudem dürfen Rudel, die keine Schäden anrichten, nicht präventiv reguliert werden. Durch die präventive Regulierung dürften die Wölfe wieder scheuer werden. Folglich könnte der Wolfsbestand in einzelnen Regionen höher sein als die vorgegebene Mindestanzahl Rudel. Damit kann der Wolfsbestand unter gleichzeitiger Schadensminderung in der Schweiz erhalten bleiben.
Der erste Teil der revidierten Jagdverordnung wird vorerst befristet in Kraft gesetzt. Der Bundesrat wird die nun beschlossenen Bestimmungen zur Rudel-Regulierung zusammen mit der restlichen Umsetzung des neuen Jagdgesetzes im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung geben.
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