Entscheidung zum Bellverbot von Herdenschutzhunden muss Einzelfall bleiben!
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In dem Beschluss ging es um die zeitweise Beschränkung des Einsatzes von Herdenschutzhunden im Freien, um eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch unzumutbares Hundegebell während der Nachtzeit und der Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen zu unterbinden.
Diese Entscheidung des Gerichts müsse eine Einzelfallentscheidung bleiben, fordert die Erste Vorsitzende des Schafzuchtverbandes NRW, Ortrun Humpert, in einem Offenen Brief. Denn siese Entscheidung dürfe die Haltung von Herdenschutzhunden nicht allgemein in Frage stellen.
Diese gesamte Stellungnahme lesen Sie im nachfolgenden pdf.
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