Transport aus NRW in EU-Mitgliedstaaten unter Vorbehalt möglich
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen informiert, dass das Verbringen von Tieren BTV-empfänglicher Arten in andere EU-Mitgliedstaaten unter den Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 möglich ist.
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Insofern können für Schlachttiere aus NRW entsprechende TRACES-Zertifizierungen erfolgen. Das System TRACES wurde 2004 in der EU eingeführt, um den Tierverkehr innerhalb, sowie aus und in die EU zu erfassen und nachzuverfolgen. Zentrales Ziel von TRACES ist es, die Arbeit verschiedener Behörden und Zertifizierungsstellen zu vernetzen und zu vereinfachen.
Es bietet eine Nachverfolgbarkeit in alle Richtungen und ein besseres Risikomanagement durch schnelle Reaktionen auf eine mögliche Gefährdung der Lebensmittelsicherheit oder andere Schwierigkeiten. Seit 2017 muss TRACES zur Erstellung der Kontrollbescheinigung genutzt werden.
Andere EU-Mitgliedsstaaten können für alle BTV-empfänglichen Tiere, unabhängig davon, ob es sich um Schlacht- oder Nutz-/Zuchttiere handelt, zusätzliche Bedingungen stellen. Informationen erhalten Sie hier.
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