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Blauzungenkrankheit - Stand 17.10.2023

NRW ist Restriktionszone für BTV-3

Nachdem am 12.10.2023 der Nachweis des Blauzungenvirus Serotyp 3 in einem Schafbestand im Kreis Kleve durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde, konnte der BTV-Freiheitsstatus für NRW nicht mehr aufrechterhalten werden. Das meldet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen.

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Alle anderen Bundesländer gelten zurzeit noch als BTV frei. Innerhalb Nordrhein-Westfalens gelten keine Verbringungsbeschränkungen für Tiere empfänglicher Arten.

Die Bedingungen, unter denen Tiere aus NRW in Bestände in andere Bundesländer und/oder andere Mitgliedstaaten der EU verbracht werden können, werden zurzeit noch geklärt. Schlachttiere können weiterhin sowohl innergemeinschaftlich als auch innerdeutsch unter Beachtung von Auflagen zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim LANUV und beim Landkreis Kleve.

Tagesaktuelle Zahlen erhalten Sie beim Tierseucheninformationsdienst (TSIS) des Friedrich-Loeffler-Instituts.

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