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Tierkennzeichnung: VDL lehnt die verpflichtende elektronische Kennzeichnung ab

Die massiv ablehnende Haltung des Bayerischen Bauernverbandes zur Einführung der elektronischen Kennzeichnung wird von der VDL ausdrücklich begrüßt.
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Völlig überzogen: Das Bürokratie-Monster „verpflichtende Kennzeichnung mittels
elektronischer Ohrmarken“ wird von der Praxis als massiv abgelehnt.
Völlig überzogen: Das Bürokratie-Monster „verpflichtende Kennzeichnung mittels elektronischer Ohrmarken“ wird von der Praxis als massiv abgelehnt.Dierichs
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Die Pressemeldung des Bayerischen Bauernverbandes zur Einführung der elektronischen Kennzeichnung (siehe Kasten) macht nur allzu deutlich, welche breite Front – erfreulicherweise auch seitens der Landesbauernverbände – gegen diese deutlich überzogenen Regelwerke besteht. Es ist ein klassisches Beispiel, wie mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Leider wird dieser bürokratische Schildbürgerstreich zu Lasten der finanziell sehr stark belasteten Schafhalter ausgetragen. Nach der aktuellen EU-Festlegung muss zum 1. Januar 2010 die elektronische Kennzeichnung als zweite Kennzeichnung neben der bereits bestehenden Kennzeichnung durch die Ohrmarke vorgenommen werden. Stattdessen könnte wie im Schweinesektor weiterhin mit der Bestandskennzeichnung auch im Schafsektor gearbeitet werden. Außerdem wurde mit Bundesminister Horst Seehofer anlässlich einer persönlichen Unterredung mit VDL-Vorstandsvertretern zur Vermeidung von Tierschutzproblemen durch Ausreißen von Ohrmarken gemeinsam beschlossen, eine Lösung auf EU-Ebene anzustreben: Schafe sollten erst dann gekennzeichnet werden, wenn sie den Betrieb verlassen. Seit Beginn der Diskussion um dieses Thema fordert die VDL, diese Form der Kennzeichnung zumindest so lange nicht vorzuschreiben oder nur auf freiwilliger Basis als zusätzliche Kennzeichnung anzubieten, bis aussagekräftige Ergebnisse aus dem derzeit vom Bund finanzierten Erprobungsversuch der verschiedenen Systeme vorliegen. Aus Sicht der VDL macht die elektronische Kennzeichnung keinen Sinn und ist mit hohen Kosten für die Schafhalter verbunden, ohne dass Verbesserungen beim Verbraucherschutz erzielt werden. Ferner zieht es Entsorgungsprobleme etc. nach sich, ein Kennzeichnungssystem verpflichtend einzuführen, bevor nicht die Erprobung ausgewertet ist. In anderen Bereichen – wie beispielsweise der Automobilindustrie – wäre es undenkbar, neu entwickelte Fahrzeuge oder Geräte einzusetzen, ohne nicht im Vorfeld alle offenen Fragen geklärt zu haben. Hier scheinen bislang die Forderungen bei der EU-Kommission auf taube Ohren zu stoßen. Auch das EU-Parlament hatte in seiner Stellungnahme zur Zukunft der Schafwirtschaft auf die dringend erforderliche Hinterfragung der elektronischen Kennzeichnung hingewiesen. Beispielsweise ist einerseits bei Haltungssystemen u. a. aus Tierschutzgründen eine TÜV-Zulassung vorgesehen und andererseits soll diese neue Kennzeichnungsform ohne praktische Erprobung für die Schafwirtschaft eingeführt werden. In diesen Punkten bedarf es ebenso der Klärung aller Fragen, so die VDL. Eine Erprobung an Schlachtlämmern, wie sie in der Vergangenheit in einem EU-Land vorgenommen wurde, reicht nicht aus und wird den aktuellen Entwicklungen nicht gerecht. Mit Sicherheit wird daher die VDL das Angebot des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus dem letzten Jahr aufgreifen, dieses Thema der zeitlichen Verschiebung für die Einführung der elektronischen Kennzeichnung erneut mit der Spitze des BMELV zu erörtern, wenn zu befürchten ist, dass die Einführung bei der Praxis bzw. aus Tierschutzgründen auf Probleme stößt. Aus Gesprächen der VDL Ende Juli mit Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums, das für die mögliche Umsetzung einer derartigen Kennzeichnung im Bundesland verantwortlich ist, war erfreulicherweise zu erfahren, dass der Landesschafzuchtverband und damit die VDL bei diesem Vorstoß die Unterstützung der Bayerischen Landesregierung erwarten kann. Nur wenn sich die für die Tierseuchenbekämpfung verantwortlichen Landesministerien – und in diesen Bereich ist die Kennzeichnungsregelung einzuordnen – geschlossen für die Verschiebung, besser noch für eine freiwillige Anwendung aussprechen, wird Bundesminister Seehofer sich für eine derartige Änderung in Brüssel einsetzen. Doch ferner bedarf es auch der Unterstützung anderer EU-Mitgliedsländer! Aus einem Gespräch der VDL mit dem englischen Bauernverband sowie nationalen Schafzuchtverband war ebenfalls die eindeutige Forderung in dieser Richtung zu vernehmen. Nun werden von VDL-Seite mit starken nationalen wie auch europäischen Verbündeten im Verlauf des Jahres 2008 viele Anstrengungen erforderlich sein, diese Forderungen erfolgreich durchzusetzen, damit die Änderung auch rechtzeitig vor Jahresende 2009 entsprechend beschlossen wird. Ihre VDL
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