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Lebensmittelhygienerecht: VDL und BDZ kämpfen für Erleichterungen bei der Lebensmittelhygiene und Lammfleischvermarktung

Anlässlich einer Anhörung im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Bonn zu Änderungen von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts erläuterten die VDL- und BDZ-Vertreter ihre Änderungswünsche.
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VDL und BDZ waren vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbandes Bayerischer Schafhalter, Friedrich Belzner, sowie den VDL- und BDZ-Geschäftsführer Dr. Stefan Völl. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass ähnlich wie für die Vermarktung von Geflügel und Hasentieren auch für die Schaf- und Ziegenhaltung – als Bereiche, in denen die Direktvermarktung traditionell einen hohen Stellenwert einnimmt – Sonderregelungen erforderlich sind. VDL und BDZ kritisierten, dass beispielsweise die Zulässigkeit der Lebendbeschau durch den Tierhalter bei Vermarktungen in kleinem Umfange mit Nachweis einer „Kundigkeit“ im Lebensmittelhygienebereich eine klare Benachteiligung der Direktvermarktung im Schaf- und Ziegensektor darstelle. Diese „Kundigkeit“ kann auch vom Schaf- und Ziegenhalter erlangt werden, wenn dies nicht schon über den Ausbildungsnachweis vorliegt. Das BMELV wies darauf hin, dass diese Forderung sehr wohl berechtigt sei; diese Ausdehnung jedoch einer Änderung des EU-Rechtes bedarf, was von Seiten des BMELV an die EU-Kommission entsprechend weiter getragen wird. Die VDL- und BDZ-Vertreter begrüßten dieses Entgegenkommen, brachten jedoch deutlich ihren Unmut zum Ausdruck, warum diese Forderung nicht zu Beginn bei der Erarbeitung der EU-Rechtsgrundlage berücksichtigt wurde. Schließlich sei allgemein gekannt, dass ein Großteil der Schafhaltung in Deutschland in Kleinbetrieben erfolgt, die auf die Möglichkeit einer finanzierbaren Direktvermarktung angewiesen sind. VDL
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