Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Wolf und Herdenschutz

VDL: 21-Tage-Frist zu kurz

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) nimmt zu dem Vorschlag von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zur schnellren Entnahme übergriffiger Wölfe Stellung: So wichtig und bedeutsam der Schutzstatus des Wolfes auch ist, Bundesministerin Steffi Lemke räumte bei der Pressekonferenz am 12. Oktober 2023 ein, dass die Wolfsausbreitung trotz Herdenschutzmaßnahmen eine raschere und unkompliziertere Entnahme übergriffiger Wölfe erforderlich mache, wenn man weitere wirtschaftliche und emotionale Belastungen für die Weidetierhalter vermeiden möchte.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Konkret schlug sie vor, dass in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung unmittelbar und für einen Zeitraum von 21 Tagen für einen Umkreis von 1000 m um die betroffene Weide erteilt wird. Dabei sind "Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen" für sie Gebiete, in denen Wölfe häufig Weidetiere reißen. Sie können von den Bundesländern nach regionalen Gegebenheiten einfach festgelegt werden. Neu ist, dass ein DNA-Nachweis vor der Abschussgenehmigung (der bisher nötig ist) nicht erforderlich ist. Dies hat in der Vergangenheit unnötige Zeit verschlungen.

21-Tage-Frist zu kurz

Positiv sei nach Ansicht der VDL die Möglichkeit der Entnahme eines Wolfes bereits nach dem ersten Übergriff auf Weidetiere in einem Umfeld von 1000 Metern zum Rissort. Allerdings ist der Verband, der die Schafhalter bundesweit vertritt, der Meinung, dass die Frist von 21 Tagen für die Entnahme aus folgenden Gründen zeitlich zu kurz ist:

  • bürokratische Abläufe mit Feststellung durch den Rissgutachter,
  • Antragstellung auf Entnahme,
  • Prüfung des Antrages durch die zuständige Behörde,
  • Zustellung der Genehmigung an den Antragsteller.

Deshalb sollten das Zeitfenster ausgedehnt oder die Abläufe verschlankt werden. Vielleicht könnte die zugesagte Mustergenehmigung das Verfahren beschleunigen.

Handfester Vorschlag oder heiße Luft?

Dieser Vorschlag soll bei der Herbst-Umweltministerkonferenz beschlossen und zum 1. Januar 2024 durch Rechtssetzung in den Ländern in Kraft treten, informiert die VDL. Kann davon ausgegangen werden, dass hier auch der umzusetzende Beschluss gefasst wird und nicht wieder alles nur als Willensbekundung endet?

"Dieser Vorstoß reicht sicherlich nicht aus, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, rascher eine rechtssichere Entnahme auf den Weg zu bringen", so der VDL-Vorsitzende Alfons Gimber. Eine schnellere Umsetzung wäre für die Schafhaltung, die ihre Tiere nicht im Oktober aufstallen und im Frühjahr wieder auf die Weide bringen, sinnvoller.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren