Land weitet Herdenschutz-Förderung aus
Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz weiter aus. Für fast die Hälfte der Landesfläche können nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten.
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Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem wurde die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.
In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestehen großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden.
Rund 1 Prozent des bundesdeutschen Wolfsbestandes in NRW
Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Mio. Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.
Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes.
Detaillierte Informationen und Karten zu den neuen und bestehenden Fördergebieten finden Sie unter: www.wolf.nrw/wolf/de/management
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