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Herkunftskennzeichnung

Unverpacktes Fleisch muss Herkunftskennzeichnung aufweisen

Ab Anfang 2024 muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aufweisen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am 26. Juli 2023 mitteilte, hat das Bundeskabinett einem von Agrarminister Cem Özdemir abgeänderten Verordnungsentwurf zugestimmt.

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Damit werden Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch dieser Tiere informiert. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.

Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung 

Im nächsten Schritt soll die Herkunftskennzeichnung auch auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden.

"Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung weiterhin keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt", so Cem Özdemir. "Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte – gerade mit kleinen und mittelgroßen Höfen – brauchen die Chance, am Markt bestehen zu können. ‚Made in Germany‘ ist auch beim Fleisch ein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkanntes Qualitätsmerkmal: Es steht für Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen."

 

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