Ratgeber "Herdenschutz mit Kommunen"
Beweidete Grünlandflächen liegen in Deutschland häufig nicht im Besitz des Weidetierhalters selbst, sondern in der öffentlichen Hand, Stiftungen, Privateigentümern oder sonstigen Dritten. Mit der Anwesenheit von Wölfen kommt nun der notwendige Herdenschutz als Zusatzaufgabe für die Tierhaltenden hinzu. Ein kostenloser Ratgeber mit Praxisbeispielen gibt Tipps, wie eine Beweidung der betreffenden Flächen nach wie vor möglich bleibt.
- Veröffentlicht am

Je nach Region und agrarstruktureller Situation stehen Eigentümer wie Kommunen, Bund und Länder oder Kirchen vor der Herausforderung, geeignete Weidetierhalter als Pächter für ihre Flächen zu finden. Die Beweidung vor allem von naturnahen und extensiv nutzbaren Flächen ist bereits bisher kaum wirtschaftlich.
Mit der Anwesenheit von Wölfen kommt nun der notwendige Herdenschutz als Zusatzaufgabe für die Tierhalter hinzu. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass viele wirksame Herdenschutzmaßnahmen eng mit der Pachtfläche und der dort vorhandenen Infrastruktur einhergehen. Somit ist es für Flächeneigentümer sinnvoll, ihre Liegenschaften langfristig entsprechend auszustatten. Es ist sicher im Interesse von Flächeneigentümern, langfristig mit zuverlässigen und leistungsfähigen Pachtbetrieben zusammenzuarbeiten. Solche Betriebe können sich langfristig nur auf gut zu bewirtschaftenden Weiden mit guter Infrastruktur halten.
Ratgeber stellt mögliche Maßnahmen der Kooperation vor
Grundsätzlich müssen Tierhalter ihre Tiere auch vor Beutegreifern wie dem Wolf schützen. Da die Pflege von Flächen durch Beweidung auch im Interesse vieler Flächeneigentümer liegt und die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung ist, soll in dem Ratgeber aufgezeigt werden, welchen Handlungsspielraum Flächeneigentümer haben, um Weidetierhaltern beim Herdenschutz zu helfen und die Weidetierhaltung weiterhin zu ermöglichen.
Der Ratgeber steht Ihnen kostenlos in der Infosammlung des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege zur Verfügung.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.