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Österreich | Kärnten

Fünfte Entnahme gemäß Kärntner Wolfsverordnung

Es sei der zweite Wolfsabschuss in der letzten Woche, der fünfte insgesamt seit Inkrafttreten der Kärntner Wolfsverordnung vom 25. Januar 2023 gewesen, teilt die Landwirtschaftskammer (LK)  Kärnten auf Ihrer Homepage mit.

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VOLODYMYR BURDIAK/Colourbox.de
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Das Tier war nach mehrfachen Vergrämungsversuchen erneut in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden aufgetaucht, wo auch der Abschuss am 4. Juni 2023 im Bezirk Villach-Land erfolgte.

Die Meldung an das Land Kärnten wurde nach Angaben der LK Kärnten innerhalb der vorgesehenen Frist gemacht, sodass die Begutachtung durch einen Sachverständigen bereits stattfinden konnte. Die LK bestätigt, dass der vorgeschriebene 10 km-Radius vom Ort der letzten Vergrämung eingehalten wurde. Nähere Angaben zu dem Risikowolf sind erst nach Auswertung der an Ort und Stelle genommenen DNA-Proben möglich.

Noch acht weitere Entnahmen möglich

Die Abschussmöglichkeit im betroffenen Gebiet, die ursprünglich bis 21. Juni gegolten hätte, ist damit erloschen. Die Jagdausübungsberechtigten seien umgehend behördlich informiert, so die Kammer. Insgesamt ist aber mit Stand von Montag, dem 5. Juni 2023, die Entnahme acht weiterer Risikowölfe in Kärnten möglich.

Am 18. April 2023 hatte die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft in der Vollversammlung einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der den Abschussauftrag aller Wölfe in Kärnten fordert. Der Antrag wurde jedoch von der Mehrheitsfraktion abgelehnt. Präsident Gerhard Neunegger teilte mit, dass die Bauernschaft erneut einen Antrag auf Abhaltung einer außerordentlichen Vollversammlung eingebracht habe, in der das Thema nochmals behandelt werden soll.

Die Zahl der Wölfe in Kärnten liegt zurzeit bei 27 Tieren.

Hier können Sie das Landesgesetzblatt für Kärnten vom 25. Januar 2023 nachlesen.

 

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