Verspätete Tiermeldung in HI-Tier
Tierhalter, die ihre Stichtagsmeldung nicht termingerecht bis zum 15. Januar in das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) eingetragen haben, sind nach derzeitiger Aussage der Bewilligungsbehörden nicht prämienberechtigt.
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Allerdings sei gegenwärtig davon auszugehen, dass diese Prämieneinschränkung gerichtlich überprüft werden wird, da es sich um eine größere Anzahl von Schafhaltern handelt, die betroffen sind, informiert der Landesschafzuchtverband Niedersachsen.
Daher kann es für betroffene Tierhalter sinnvoll sein, den Antrag auf die Tierprämie für Schafe und Ziegen trotzdem zu stellen, damit dann im Widerspruch bzw. mit einer Klage der Sachverhalt endgültig geklärt werden kann.
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