LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKEN- UND PFLEGEKASSE
Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Wer bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage gezahlt hat, kann sich freuen.
- Veröffentlicht am
Durch eine Regelung im Jahressteuergesetz 2022 entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge - aber nur auf Antrag. Profitieren können alle Betreiber von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbe- Immobilien mit einer installierten Gesamtbruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak). Beim Betrieb mehrerer Anlagen steigt die Maximalgrenze unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf 100 kW (peak). Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass die Krankenkassen nicht automatisch tätig werden können, da ihnen insbesondere die Leistung der jeweiligen PV-Anlage nicht...
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