KURZMELDUNG
Beihilfefähigkeit bei Nutzung von Solarparkflächen als Schafweide
In nunmehr dritter Instanz wurde dem Schafhalter Johann Georg Glossner aus Neumarkt i.d.OPf. (Bayern) am 9. März 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht zugesprochen.
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Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof VGH München (Az.: 6 BV 19.98) über die Beihilfefähigkeit von Flächen zu entscheiden, die für eine Solaranlage genutzt und zugleich von Glossner als Schafweide genutzt wurden. Das Gericht bejahte - wie auch schon das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht VG Regensburg - die Beihilfefähigkeit im Sinne der EU-Verordnung Nr. 1307/2013. Die Beklagte (der Freistaat Bayern) hatte versucht, ihre Zahlungspflicht mit dem Argument zurückzuweisen, die Fläche werde nun hauptsächlich für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt.
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