Noch stärkere Unterstützung beim Herdenschutz
Halter von Schafen, Ziegen und Damwild sollen künftig in Hessen landesweit noch stärker beim Herdenschutz und der Prävention von Wolfsrissen unterstützt werden. Das Land will den erweiterten Herdenschutz künftig landesweit fördern. Auch Halter anderer Weidetierarten werden unterstützt, wenn ihr Tierbestand von einem Übergriff betroffen war.
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Laut dem hessischen Umweltministerium gelten die Fördermöglichkeiten, die bisher auf Wolfspräventionsgebiete begrenzt waren, somit für das ganze Land.
Im Rahmen des erweiterten Herdenschutzes können Investitionen beispielsweise in Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde in Höhe von 80 % und maximal 30.000 Euro pro Jahr unterstützt werden. Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise. Dort werden nun die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.
Konfliktarmes Zusammenleben fördern
Das Umweltministerium setzt damit einen Vorschlag der AG Wolf, in der insgesamt 29 Verbände und Institutionen aus den Bereichen Weidetierhaltung, Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd sowie Vertreter mehrerer Landesbehörden und -institutionen zusammenkommen und über das Wolfsmanagement des Landes beraten, um.
Zudem hat das Ministerium entschieden, dass die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der AG Wolf zukünftig eine Aufwandsentschädigung erhalten können.
Förderungen über den Grundschutz hinaus
Die Schaf- und Ziegenhaltung wurde bisher schon landesweit und flächendeckend bei der Errichtung eines Grundschutzes (vollständig geschlossener, elektrisch geladener Zaun mit einer Höhe von mindestens 90 Zentimetern) gefördert.
Der erweiterte Herdenschutz bedeutet, dass Investitionen für den Erwerb und die Installation wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände, wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden, die Errichtung von Untergrabschutz, der über den Grundschutz hinausgeht, und die Einrichtung von Nachtpferchen förderfähig sind.
Die detaillierten Regelungen sind in der Weidetierrichtlinie festgehalten. Die Förderregeln für Wolfspräventionsgebiete gelten künftig für das gesamte Land.
Mehr Informationen zur Förderung in der Weidetierrichtlinie.
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