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Agrarministerkonferenz | Wolfsmanagement

Keine Einigung zur Entnahme des Wolfs

Unzufrieden hat sich Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber mit den aus ihrer Sicht dürftigen Ergebnissen der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) gezeigt. In Büsum habe es zu wenig Bewegung gegeben, bei der Regulierung des Wolfs schneller voranzukommen, bedauerte die CSU-Politikerin.

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VOLODYMYR BURDIAK/colourbox.de
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Aus ihrer Sicht ist das Anwachsen der Wolfspopulation eine ernste Bedrohung für die Weidetierhaltung in ganz Deutschland.Trotz der immer größeren Gefahr durch das ungehinderte und rasante Anwachsen der Wolfspopulation gebe es wenig Fortschritte aus Sicht der Weidetierhalter.

"Das Anwachsen der Wolfspopulation ist eine ernste Bedrohung für die Weidetierhaltung in ganz Deutschland, die ja von der Gesellschaft gewünscht wird, und die auch von unschätzbarem Wert für die Kulturlandschaft und die Biodiversität ist", sagte die Ministerin.

Langjährige Erfahrungen aus Frankreich, der Schweiz oder den skandinavischen Ländern zeigten ganz klar: je mehr Wölfe sich in einer Region ansiedeln, desto mehr häufen sich Übergriffe auf Nutz- und Haustiere und desto wirkungsloser werden Schutzmaßnahmen für die Herden. In den bergigen Gebieten Bayerns seien solche Schutzmaßnahmen zudem oftmals gar nicht möglich.

Ernsthafte Bemühungen eingefordert

In Büsum habe es noch zu wenig Bewegung gegeben, bei der Regulierung des Wolfs schneller voranzukommen. Dennoch werde sie auch in Zukunft nicht nachlassen, den Bund hier an seine Verantwortung den Weidetierhaltern gegenüber zu erinnern und Konsequenzen einzufordern.

"Es ist höchste Zeit, zu handeln. Zum wiederholten Mal fordere ich vom Bund ernsthafte Bemühungen für eine realistische Feststellung der erreichten Wolfsdichte. Wir müssen davon ausgehen, dass ein günstiger Erhaltungszustand längst erreicht und der Wolf bei uns nicht mehr bedroht ist, sondern zu einer Bedrohung für die Weidehaltung geworden ist", so Kaniber.

Der Bund müsse endlich die Regulierungsmöglichkeiten nach EU-Recht in deutsches Recht vollständig umsetzen. Die Wolfsvorkommen müssten regional und grenzübergreifend bewertet und dann auch die Bestände gemanagt werden, denn der Wolf kenne keine Verwaltungs- oder Ländergrenzen.

Entnahme muss bei drohenden Schäden möglich sein

Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sprachen sich in einem AMK-Beschluss dafür aus, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Diese beiden Länder sowie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein plädierten in einer weiteren Protokollerklärung dafür, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern, so dass eine Entnahme des Wolfs schon bei drohenden ernsten Schäden möglich ist. Dabei sollen auch nicht-wirtschaftliche Schäden einbezogen werden.

In ihrem gemeinsamen Beschluss erkennt die AMK an, dass die Ausbreitung des Wolfs zu Konflikten mit der Weidetierhaltung führe. Die Zunahme der Wolfspopulationen verursache auch in Deutschland wirtschaftliche Schäden und verursache Belastungen von Tierhaltern sowie wachsende Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung. Es sei dringend erforderlich, die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Artenschutzinteressen mit den Schutzinteressen der Bevölkerung und der Nutztierhaltung an die wachsenden Populationszahlen anzupassen.

 

 

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