Neue Wolfsverordnung ermöglicht Abschuss gefährlicher Wölfe
Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 14. März 2023 einstimmig beschlossen die NÖ Wolfsverordnung anzupassen, um auffällige und für Menschen und Nutztiere möglicherweise gefährliche "Problemwölfe" abschießen zu dürfen. Strenge Kriterien ermöglichen Jägern nun die Entnahme besonders auffälliger Wölfe als letzte Konsequenz.
- Veröffentlicht am

Die aktualisierte Wolfsverordnung wurde am 14. März 2023 einstimmig von der Landesregierung beschlossen, tritt am 3. April in Kraft und ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Darin wird ein ganz klarer Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden.
Vergrämungsmaßnahmen sind laut vordefinierten Stufenplan unter anderem möglich, wenn sich ein Wolf auf unter 100 Meter an Menschen annähert oder mehr als zweimal binnen einer Woche eine vom Menschen geschaffene Futterquelle - etwa Kompost oder Bio-Müll - aufsucht.
Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf sachgerechten Nutztierschutz überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet. Dann dürfen von den jeweiligen Jägern Warnschüsse abgegeben werden.
Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe gestattet
Entnahmen, also der Abschuss durch den jeweiligen Jäger, sind binnen vier Wochen unter anderem möglich, wenn ein Wolf einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt oder unprovoziert aggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen reagiert oder sich Menschen mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein oder mehrere Wölfe mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz überwinden und darin gehaltene Nutztiere töten.
Laut Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) gibt es derzeit sieben Wolfsrudel in Österreich, davon sind vier im niederösterreichischen Waldviertel ansässig. Hinzu kämen durchziehende Individuen. Die Risszahlen von Nutz- und Wildtieren hätten sich seit 2020 "fast verdoppelt". Nicht zuletzt deshalb würden sich Menschen in "ihrer subjektiven Sicherheit bedroht" fühlen, die neue Verordnung sei dadurch notwendig geworden. Die Entnahme bleibe weiterhin "letzter Ausweg", betonte der Landesvize.
Hier steht die gesamte Rechtsvorschrift, Fassung vom 20. März 2023, als PDF zur Verfügung.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.