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Bayern

Kleine, regionale Schlachtbetriebe unterstützen

Kleine Betriebe entlasten und regionale Strukturen stärken: Mit der Neuordnung der Fleischhygienegebühren will Bayern kleine, regionale Schlachtbetriebe unterstützen. Dazu hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf eingereicht, der Anfang März 2023 in erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt wurde.

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Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: "Wir wollen die kleinen, vielfältigen und regionalen Strukturen im Schlachtbereich in Bayern erhalten." Über 1500 Betriebe seien kleine Schlachtbetriebe und eine hofnahe Schlachtung eröffne den Tierhaltern und Metzgern eine gute Möglichkeit der Direktvermarktung.

Die hofnahe Schlachtung bedeute auch weniger Stress für die Tiere und damit mehr Tierschutz. Kleine Betriebe, die in geringer Stückzahl schlachten, dürften nicht länger finanziell so stark belastet werden, so Minister Glaubner. Die Neuordnung der Fleischhygienegebühren beende diesen Wettbewerbsnachteil für kleine Betriebe.

Vereinheitlichung der Gebühren

Derzeit werden in weniger als 100 Betrieben über 90 Prozent der Tiere geschlachtet. Demgegenüber stehen rund 1.500 kleine Betriebe mit geringen Schlachtzahlen. Die Fleischhygienegebühren werden bisher aufwandsbezogen erhoben.

Große Betriebe zahlen damit auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe. Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinheitlichung der Gebühren vor. Zukünftig sollen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier erhalten. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren.

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