Impfung gegen Blauzungenkrankheit auch 2023 notwendig
Die Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) ist auch 2023 notwendig, um den Freiheitsstatus Baden-Württembergs aufrechtzuerhalten. Sie schützt die Schafe und Rinder und wird auch in diesem Jahr wieder vom Land und der Tierseuchenkasse unterstützt.
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Baden-Württemberg ist derzeit BTV-frei. Damit das so bleibt, ist auch 2023 eine Impfung gegen das Virus notwendig, die das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen.
Zudem werden im Jahr 2023 in den besonders eintragsgefährdeten Gebieten die Kosten der freiwilligen Impfungen höher bezuschusst, um eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Dafür wurden drei Impfzonen mit unterschiedlich hohen Zuschussbeiträgen eingerichtet, so Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Montag, 6. März 2023, in Stuttgart.
Freiheitsstatus aufrechterhalten
Bei einem erneuten BTV-Ausbruch würde der Freiheitsstatus für weite Teile des Landes verlorengehen. Angesichts des unverändert hohen Infektionsdrucks ist eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV 8) und Serotyp 4 (BTV 4) in Baden-Württemberg erforderlich.
„Mit der erweiterten Unterstützung in den Impfzonen eins und zwei wollen wir den Freiheitstatus langfristig sicherstellen. Daher bitten wir die Landwirtinnen und Landwirte im gesamten Land, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 zu impfen. Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen für die wiederkäuerhaltenden Betriebe, die Versorgung mit regionalen Produkten und die Pflege der Kulturlandschaft im gesamten Land“, betonte Minister Peter Hauk.
Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat Baden-Württemberg am 18. Juli 2022 als BTV frei anerkannt. Die Impfung empfänglicher Tiere auf freiwilliger Basis in den zurückliegenden Jahren, die durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gefördert wurde, hat sich damit ausgezahlt.
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