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EU-Kommission | Handelsabkommen

Handel zwischen EU und Neuseeland

Die Europäische Kommission hat das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland dem Rat zur Unterzeichnung übermittelt und es damit der Ratifizierung einen großen Schritt näher gebracht. Sobald der Rat – also die 27 Mitgliedstaaten – zugestimmt haben, können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Stimmt anschließend das Europäische Parlament zu, kann das Abkommen in Kraft treten.

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Das Abkommen dürfte der EU erhebliche Vorteile bringen. Laut EU-Kommission dürfte der bilaterale Handel um bis zu 30 % wachsen, während sich die jährlichen EU-Ausfuhren um bis zu 4,5 Mrd. Euro erhöhen könnten. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 % steigen. Das Abkommen kann Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Mio. Euro bringen.

Ausfuhren ankurbeln, sensible Bereiche abschirmen

Die EU-Landwirte werden unmittelbar ab der Anwendung des Abkommens deutlich bessere Möglichkeiten haben, ihre Erzeugnisse in Neuseeland zu verkaufen. Zölle auf wichtige EU-Ausfuhren wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden ab dem ersten Tag abgeschafft.

Das Abkommen trägt den Interessen der EU-Erzeuger von sensiblen landwirtschaftlichen Erzeugnissen – einige Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais – Rechnung. In diesen Bereichen wird es keine Liberalisierung des Handels geben. Stattdessen wird das Abkommen durch sogenannte Zollkontingente nur begrenzte Mengen von zollfreien Einfuhren oder Einfuhren mit niedrigerem Zollsatz aus Neuseeland erlauben.

Für Schaffleisch aus Neuseeland soll bei schrittweiser, siebenjähriger Anhebung schließlich eine zusätzliche zollfreie Importmenge von 38.000 t Schlachtkörperäquivalent eingeräumt werden. Die derzeitige Importquote von 126.000 t Schaffleisch wurde von Neuseeland allerdings zuletzt nicht ausgeschöpft.

 

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