Fördervoraussetzung: Stichtagsmeldung an vit/HI-Tier bis 15.1.2023!
Der niedersächsische Schafzuchtverband informiert seine Mitglieder über eine wichtige Fördervoraussetzung: Die neue Schaf- und Ziegenprämie in 2023 erhält nur, wer die erforderliche Stichtagsmeldung an vit/HI-Tier fristgerecht abgegeben hat.
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Die fristgerechte Stichtagsmeldung gem. § 26 Abs. 3 Ziffer 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) zum 1. Januar 2023 muss bis SPÄTESTENS am 15. Januar 2023 an vit (per Meldekarte, kostenpflichtig) oder per Internet unter www.hi-tier.de direkt an HI-Tier (online, kostenlos) erfolgt sein.
Verspätet an vit/HI-Tier gemeldete Tiere sind nicht förderfähig!
Eine Stichtagsmeldung bei der niedersächsischen Tierseuchenkasse gemäß § 20 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Nds. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen zur Antragsberechtigung bei der gekoppelten Direktzahlung für die Mutterschafe und -ziegen.
Alle Informationen zur Schafprämie ab 2023 finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen.
Informationen zur Schaf- und Ziegenprämie in den anderen Bundesländern erhalten Sie bei Ihren Landesschafzuchtverbänden.
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