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Niedersachsen

Erneute Schaf- und Ziegenprämie ab 2023

Durch die Einführung der gekoppelten Einkommensstützung gibt es ab 2023 wieder eine Mutterkuh-, Schaf- und Ziegenprämie. Mit der Prämie sollen Mehraufwand und Umweltleistungen einschließlich der biologischen Vielfalt von Mutterkuh- sowie von Schaf- und Ziegenbetrieben honoriert werden. Sie gilt für den gemeinsamen Förderraum Niedersachsen, Bremen und Hamburg. 

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Jordache/colourbox.de
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Gefördert werden weibliche Schafe und Ziegen, die das Alter von zehn Monaten zum 1. Januar des Antragsjahres erreicht haben. Zudem müssen Antragsteller die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung nach Teil IV Titel I Kapitel 2 Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2016/429 (zu Tierseuchen u.a.), zu den Rechtsakten der Europäischen Union, die im Rahmen dieser oder zur Durchführung dieser Verordnung erlassen wurden, sowie der Viehverkehrsverordnung einhalten.

Rahmenbedingungen für Prämienzahlung

Es sind mindestens sechs Tiere zu beantragen, die während des Haltungszeitraums vom 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres jederzeit im Betrieb gehalten werden. Da nur die Anzahl an weiblichen Schafen und Ziegen förderfähig ist, die zum Stichtag gemeldet wurden, ist es umso wichtiger, dass Antragstellende die Stichtagsmeldung fristgerecht im Januar (bis 15. Januar eines jeden Jahres) abgeben. Eine verspätete Stichtagsmeldung führt zum Ausschluss der Prämie. Die Prämien je Schaf oder Ziege liegen bei 35 Euro. 

Eine ähnliche Prämie gab es für Niedersachsen zuletzt im Jahr 2004.

Einen Überblick zur Agrarreform 2023 erhalten Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

 

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