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Niedersachsen

Ausnahmegenehmigungen für Problemwölfe werden künftig vorher angekündigt

Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme sogenannter Problemwölfe werden in Niedersachsen künftig vor ihrem Erlass öffentlich angekündigt. Das kündigte Umweltminister Christian Meyer am 9.12.2022 an.
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Hintergrund dieser Verfahrensweise ist ein Pilotverfahren der Europäischen Kommission, das in Sachen Wolf gegen Deutschland läuft. Dabei geht es neben den umstrittenen Abschüssen von Wölfen auch um Transparenz und Information über geplante oder bestehende Ausnahmegenehmigungen. Niedersachsen muss dabei insbesondere zur Veröffentlichungspraxis eigener Ausnahmegenehmigungen berichten.

Niedersachsen hat nun dem Bund mitgeteilt, dass in Zukunft artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ künftig eine Woche vor ihrem Erlass öffentlich einsehbar sein sollen – und zwar zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form. Dies soll zum Beispiel durch Pressemitteilungen des jeweiligen Landkreises und auf deren Internetseiten, auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und auf der Internetseite des Ministeriums geschehen.

Mehr Abstimmung mit der DBBW

Umweltminister Christian Meyer möchte damit mehr Transparenz bei notwendigen Entnahmen schaffen und für eine Versachlichung der Diskussion sorgen. „Verbunden damit ist kein genereller Stopp von artenschutzrechtlichen Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Auch künftig können Problemwölfe entnommen werden, wenn die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind“, betont der Minister. Darüber hinaus würden alle geplanten Ausnahmegenehmigungen künftig mit der Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt.

Personenschutz soll auch zukünftig gewährleistet sein

„Personenbezogene Daten werden bei der Veröffentlichung unkenntlich gemacht oder geschwärzt“, so Minister Meyer. Das gelte auch für Daten, die konkrete Rückschlüsse zulassen auf diejenigen, die im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung involviert sind – also auch die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. „Mir ist besonders wichtig, die mit der Umsetzung rechtmäßiger Genehmigungen betrauten Jägerinnen und Jäger vor Anfeindungen und Repressalien zu schützen. Der Schutz derjenigen, die für uns staatliches Handeln umsetzen, muss auch weiterhin gewährleistet sein.“

Mit dieser Maßnahme möchte das Umweltministerium den Wünschen der EU-Kommission und dem Bund nachkommen, für mehr Transparenz sorgen und eine wichtige Grundlage für einen neuen und vertrauensvollen Dialog zum Wolfsmanagement schaffen, informiert Minister Meyer.

Erarbeitung eines neuen Aktionsplans

Niedersachsen will zudem an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch ein „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“ erarbeitet werden.

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