VDL trifft sich mit niedersächsischem Umweltminister
Bei der UMK in Goslar vom 23. bis 25. November 2022 demonstrierten auch die Schäfer aus Deutschland, um auf die rasante Ausbreitung der Wölfe und die immensen Schäden, die damit einhergehen, aufmerksam zu machen.
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Zu Beginn der UMK trafen sich Vertreter der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) mit dem niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer, dem derzeitigen Vorsitzenden der UMK. An dem sehr konstruktiven Austausch, in dem es um das Thema Wolf und Weidetiere ging, nahmen von Seiten der VDL der Erste Vorsitzende Alfons Gimber, der VDL-Geschäftsführer Dr. Stefan Völl, die Sprecherin des VDL-Arbeitskreises Beutegreifer, Anette Wohlfarth, sowie der Vorsitzende des Landesschafzuchtverbandes, Joachim Rehse, teil.
Das jüngst beschlossene VDL-Forderungspapier (s. Schafzucht 19/2022, Seite 17) wurde erläutert. Weitere Gespräche werden folgen. Mehr dazu in der Schafzucht-Ausgabe 24/2022.
VDL-Forderungen zum Umgang mit dem Wolf und zum Schutz der Weidetierhaltung
1. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Um Managementmaßnahmen, für die der Artikel 16 der FFH-Richtlinie die notwendigen Ausnahmen vom strengen Schutz er-möglicht, rechtssicher anzuwenden, ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hin zu einer 1 : 1-Umsetzung des EU-Rechts dringend erforderlich. Für die notwendige Regulierung der Wolfspopulation über eine ordnungsgemäße Jagd sollte der Wolf aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden.
2. Erstattung der Aufwendungen und Entschädigung der Schäden
[…] Die EU hat die vollumfängliche Erstattung aller mit der Wolfsbesiedlung verbundenen Maßnahmen ausdrücklich genehmigt. Diese müssen durch einen Rechtsanspruch gesichert, komplett erstattet und bundesweit einheitlich geregelt werden. Die von der Bundesregierung über den GAK-Rahmenplan eingeführte Förderung investiver und laufender Kosten zum Schutz vor dem Wolf ist fortzuführen. […]
Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) hat dazu eine aussagekräftige Kostenübersicht erarbeitet. Diese sollte als Grundlage für die Erstattung des Mehraufwandes der Schafhalter genutzt werden. […]
[…] Bei vielen Schafhaltern sind die bisherigen Präventionsmaßnahmen trotz aller Bemühungen nicht möglich oder zumutbar […] Basis für alle Entschädigungen muss das bisher erforderliche Herdenschutzniveau ohne Anwesenheit des Wolfes sein.
3. Deutschland braucht ein wirkliches Wildtiermanagement für den Wolf
[…] Ziel dieser Forderung ist, der bisher unregulierten Bestandsentwicklung entgegenzuwirken, um gezielt die Entwicklung von Wolfsrevieren zu beeinflussen. Es muss im dichtbesiedelten Deutschland wolfsfreie Regionen geben, in denen aktiv die Besiedlung durch den Wolf verhindert wird. Als solche sind die Küsten- und Alpenregionen aber auch dicht besiedelte Ballungsräume und große Grünlandregionen mit verbreiteter Weidetierhaltung zu nennen. […] Deutschland benötigt eine Option zur Regulierung des Wolfes so wie z.B. Frankreich, Finnland oder Schweden, obwohl er dort ebenfalls über Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt ist.
4. Auf Weidetiere spezialisierte Wölfe sind unverzüglich auf Basis einer einheitlichen Rechtsgrundlage zu entnehmen.
Die Entnahme hat zu erfolgen, wenn ein Wolf oder ein Rudel den vorhandenen Grundschutz überwunden hat. […] Für Gebiete, in denen der Grundschutz nicht möglich ist, sind wolfsfreie Gebiete einzurichten. Zur Verhinderung einer Wolfsansiedlung in diesen Gebieten sind rechtliche Regelungen zur Entnahme zu schaffen und Schäden trotz fehlender Schutzmaßnahmen zu erstatten.
5. Beweislastumkehr notwendig
Im Falle der Entschädigung von Rissen durch den Wolf ist eine Beweislastumkehr erforderlich, d.h. es muss von behördlicher Seite nachgewiesen werden, dass der Schaden nicht durch den Wolf verursacht wurde. Ist der Wolf nicht auszuschließen, muss ein Anspruch auf Entschädigung des Tierhalters bestehen.
6. Klärung von Haftungsschäden gegenüber Dritten
Keine Haftung des Schafhalters im Rahmen der Tierhalterhaftung bei Schäden Dritter infolge eines Angriffs großer Beutegreifer, Änderung des § 833 BGB.
Das vollständige Forderungspapier können Sie auf der VDL-Internetseite lesen.
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