Status "seuchenfrei" in Bezug auf Blauzungenkrankheit
Baden-Württemberg ist wieder vollständig frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Das teilte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 25. Juli 2022 in Stuttgart mit. "Schutzimpfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen sichern den Freiheitsstatus", so Hauk.
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„Die EU-Kommission hat für das gesamte Land Baden-Württemberg den Status ‚seuchenfrei‘ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt. Der Freiheitsstatus für den bisher noch einem Tilgungsprogramm unterliegenden Landesteil gilt seit dem 18. Juli dieses Jahres“, sagte der Minister.
Die Bewertung durch die EU-Kommission habe ergeben, dass der Antrag der Bundesrepublik Deutschland die Bedingungen für die Gewährung des Status ‚seuchenfrei‘ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV) auf dem gesamten Gebiet Baden-Württembergs erfülle.
Aufruf nach freiwilliger Impfung
„Vor dem Hintergrund eines hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen besteht das Risiko, eines erneuten Eintrags der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg. Wir wollen den Freiheitstatus nicht gefährden, deshalb rufen wir die Landwirte im Land dazu auf, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betonte der Minister.
Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen für die tierhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Land. Für den Fall werden Restriktionszonen mit einem Mindestradius von 150 Kilometer eingerichtet.
Empfängliche Tiere können aus einer Restriktionszone nur dann verbracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotyp der Blauzungenkrankheit haben oder negativ darauf untersucht worden sind. Hauk unterstrich, dass auch in diesem Kontext die Schutzimpfung notwendig und sinnvoll sind.
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