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Schaf- und Ziegenprämie

VDL und BDZ fordern einfache und praktikable Anwendung der Tierprämienbeantragung

Anlässlich der aktuell diskutierten Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoSV), die Teil der zukünftigen GAP-Reform 2023 bis 2027 ist, fordern die beiden Dachverbände der deutschen Schaf- und Ziegenzüchter und -halter, VDL und BDZ, ein praktikables Anwendungssystem.
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Die zukünftige neue Tierprämie, die nach 2004 endlich wieder eingeführt wird, ist sehr zu begrüßen, so die beiden Vorsitzenden Alfons Gimber, Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), und Bernd Merscher, Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ). Sie sei dringend notwendig, um die schwierige Arbeit finanziell abzusichern.

In der Schafhaltung liegen die Einkommen nach aktuellen Auswertungen im Durchschnitt der letzten Jahre im Mittel bei einem Stundenlohn von unter 6 Euro und damit deutlich unterhalb des Mindestlohns - und das inklusive der bisherigen Agrarhilfen.

Beantragung darf nicht zu unnötiger Belastung führen

Da diese Tierprämie in Höhe von ca. 34 Euro/Tier und Jahr so wichtig ist, muss ihre Beantragung nicht, wie es der aktuelle Entwurf zur InVeKos-Verordnung vorsieht, noch eine aufwändige elektronischen Erfassung aller beantragten prämienfähigen Tiere mit der 12-stelligen Kennung erforderlich machen. Dies geht über das zugrundeliegende EU-Recht hinaus und führt zu unnötigen Arbeitsbelastungen. Diese Zeit ist besser bei den zu betreuenden Tieren einzusetzen, so beide Vorsitzende.

Beim Antrag sollte die Angabe der Anzahl prämienfähiger Tiere ausreichen, da die Tiererfassung und -bewegung über die seit Jahren anzuwendende Viehverkehrsverordnung vorgenommen wird und daher bei Vor-Ort-Kontrollen bereits prüfbar ist.

Junge Menschen nicht durch Bürokratie abschrecken

VDL und BDZ nutzen die Möglichkeit der Stellungnahme zum Verordnungsentwurf, um dem Bundeslandwirtschaftsministerium wie auch den Landesministerien diese und andere Hinweise aus Sicht der Praxis zu übermitteln, damit die Umsetzung der zukünftigen Tierprämiennutzung praktikabel und mit dem geringsten Aufwand und korrekt vorgenommen werden kann. Schließlich bedarf es zur zukünftigen Sicherstellung der Schaf- und Ziegenhaltung mit aktuell ca. 1,5 Mio. Schafen und 120.000 Ziegen und ihren wichtigen Leistungen sowie zur Verbesserung der Biodiversität, der Sicherung des Küstenschutzes und der Landschaftspflege weiterhin junger engagierter Menschen, die in diese Branche einsteigen und ihre berufliche Zukunft sehen, so Gimber und Merscher. "Dafür brauchen wir einfache und verlässliche agrarpolitisch beschlossene Maßnahmen. Die Tierprämie ist hier ein sehr wichtiges Instrument!"

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