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Brandenburg

Ministerium stellt Novellierung der Wolfsverordnung vor

Mit seiner 2018 erlassenen Wolfsverordnung hat Brandenburg als erstes Bundesland eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Problemen mit einzelnen Wölfen schnell und rechtssicher handeln zu können. Das Agrar- und Umweltministerium hat bei der Novellierung der Wolfsverordnung über 30 Verbände und Ressorts der Landesregierung beteiligt und den Entwurf am 8. Juni 2022 den Landnutzungs- und Naturschutzverbänden vorgestellt.

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Sandra Dombrovsky/colourbox.de
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Mit 49 Rudeln und acht Paaren (2020/2021) ist Brandenburg eines der wolfsreichsten Bundesländer.

Bereits mit dem Beginn der Wiederbesiedlung Brandenburgs durch den Wolf hat das Land bei seinem Wolfsmanagement auf Aufklärung, auf den Dialog mit den Landnutzungs- sowie Naturschutzverbänden und auf die Prävention von Wolfsübergriffen, also den Herdenschutz, gesetzt. Hinzu kommen Beihilfen, die das Land Nutztierhaltern für dennoch entstandene Nutztierschäden zahlt.

Die Wolfsverordnung (BBgWolfV) regelt den Umgang mit Wölfen, die die natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben oder die erlernt haben, Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden.

Anpassungen an das Bundesnaturschutzgesetz

„Mit der Novellierung der Wolfsverordnung nehmen wir Anpassungen an das geänderte Bundesnaturschutzgesetz vor und reagieren auf die im Vollzug der bisherigen Verordnung gemachten Erfahrungen und Entwicklungen mit dem Rissgeschehen. Dabei müssen sich die Regelungen der Brandenburger Wolfsverordnung, diesem "Aktionsplan für besondere Fälle" im Rahmen des europäischen Artenschutzrechts und dessen Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz, das den Wolf unter strengen Schutz stellt, bewegen“, so Umwelt- und Agrarminister Axel Vogel.

"Es wird aber auch Handlungsmöglichkeiten geben, wenn Wölfe über einen längeren Zeitraum in einem bestimmten Gebiet gelernt haben, Weidetiere trotz Herdenschutzmaßnahmen als Beute zu nutzen.“

Entnahme von Wölfen künftig leichter möglich

Mit der novellierten Wolfsverordnung kann unter anderem die Entnahme von Wölfen ermöglicht werden, wenn bei wiederholten Nutztierrissen ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht. Damit greift die Wolfsverordnung unter anderem auch bei Hobbynutztierhaltern.

Voraussetzung ist, dass Wölfe trotz realisierten empfohlenen Herdenschutzes innerhalb von vier Wochen mindestens zweimal im räumlichen Zusammenhang Weidetiere gerissen oder verletzt, zum Ausbrechen veranlasst haben oder Rinder beziehungsweise Pferde dort rissen, wo Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar sind. Außerdem können tierschutzgerechte Entnahmen möglich werden, wenn Wölfe innerhalb eines halben Jahres trotz angemessenen Herdenschutzes in bestimmten Gebieten signifikant mehr Weidetiere gerissen haben als in den übrigen Wolfsterritorien.

Hohe Anforderung an genetische Identifizierung

Die artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen setzen voraus, dass das zuständige Landesamt für Umwelt die einzelnen Fälle sorgfältig prüft und hierbei feststellen muss, dass keine zumutbaren Alternativen zur Entnahme bestehen, um Schäden abzuwenden. Aus dem Bundesnaturschutzrecht ergeben sich hohe Anforderungen an die genetische Identifizierung schadenstiftender Wölfe. So bewerten aktuelle Verwaltungsgerichtsurteile aus anderen Bundesländern dortige Entnahmeentscheidungen als rechtswidrig, wenn diese Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Rechtliche Handlungsspielräume ausschöpfen

„Bei der Neufassung der Verordnung geht es darum, die rechtlichen Handlungsspielräume auszuschöpfen. Gleichzeitig muss die nationale und europäische Rechtsprechung berücksichtigt werden“, erklärt Vogel. „Wir werden den breiten Dialog vor allem mit den Landnutzungs- und den Naturschutzverbänden fortführen. Nach der abschließenden Beteiligung der Verbände im Juni soll die Verordnung mit der Bekanntmachung im Amts- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Das Zusammenleben mit dem Wolf ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.“

Im Jahr 2020 hat das Land mit 1,8 Mio Euro die Schadensprävention gefördert: den Erwerb und die Installation wolfsabweisender Schutzzäune sowie die Nachrüstung und Unterhaltung vorhandener Zäune, die Anschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für Herdenschutzhunde inklusive der Qualifikationsmaßnahmen für Halterinnen und Halter.

Im Jahr 2021 hat das Land 376 Schäden mit knapp 190.000 Euro ausgeglichen, wo der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde oder nicht ausgeschlossen werden konnte. In drei Viertel der Fälle waren die Herden nicht gegen Wolfsübergriffe geschützt; bei über einem Fünftel gab es einen Mindestschutz und nur bei 2,4 % der Übergriffe den empfohlenen Herdenschutz.

 

 

 

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