Aktuelles Positionspapier
DJV veröffentlicht neue Position zum Wolf
Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem aktuellen Positionspapier zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Eine generelle Bejagung ist damit nicht möglich, da er über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist.
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Der DJV begrüßt den Passus im Koalitionsvertrag der Bundes-regierung, den Bundesländern künftig „europarechtskonform ein regional differenziertes Bestands-management zu ermöglichen“. Auf dieser Basis fordert der DJV die politischen Akteure auf, schnellst-möglich mit der EU-Kommission zentrale Fragen zu klären und dann umgehend zu handeln:
- Wie sieht ein „europarechtskonformes“ Bestandsmanagement in Deutschland aus? Anders als Deutschland regulieren Frankreich oder Schweden den Wolfsbestand bereits erheblich, obwohl er dort ebenfalls über Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt ist.
- Was bedeutet ein „regional differenziertes Management“ des Wolfs in Deutschland? Die Bundesregierung muss Stellung beziehen, ob dafür die Herabstufung des Schutzstatus für Deutschland oder einzelne Bundesländer notwendig ist.
Darüber hinaus fordert der DJV:
- Ein regional differenziertes, aktives Bestandsmanagement auf Grundlage ökologischer und sozio-ökonomischer Kriterien. Das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf sowie die Verantwortung gegenüber anderen Wildtieren muss so ausgestaltet sein, dass trotz fortschreitender Ausbreitung der Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten.
- Den Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten des Bundesjagdgesetzes aufnehmen. Es braucht abschließende Regelungen für den Umgang mit dem Wolf, um die Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht aufrecht zu erhalten.
- Spielräume der FFH-Richtlinie nutzen. Artikel 16 bietet den EU-Mitgliedsstaaten Möglichkeiten, die Deutschland bislang auf Bundesebene ignoriert und in Frage stellt.
- Initiative zur Lockerung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene ergreifen. Der Wolf sollte baldmöglichst aus Anhang IV (strenger Schutz) in Anhang V (Schutz mit erweiterten Möglichkeiten des aktiven Managements) der FFH-Richtlinie überführt werden. In diesem Zusammenhang sollten auch die Kriterien für die regelmäßigen Monitoringberichte überarbeitet werden. Diese berücksichtigen artspezifische Eigenschaften nur unzureichend. Die aktuellen Kriterien lassen kaum valide Bewertungen für reproduktionsfreudige, anpassungsfähige und weit wandernde Arten wie den Wolf zu.
- Ein umfassendes Wildtiermanagement etablieren. Wildbiologische, naturschutzfachliche und jagdpraktische Fragen müssen geklärt werden. So beispielsweise die Auswirkungen des Wolfes auf Wildtiere oder die Barrierewirkung wolfssicher gezäunter Flächen auf das Wander- und Ausbreitungsverhalten anderer Tierarten. Ziel ist es, einen artenreichen, gesunden Wildtierbestand zu sichern und genetischen Austausch zu gewährleisten. Dies gilt für Beutetiere gleichermaßen wie für den Wolf. Hierfür müssen auch die derzeit in Deutschland noch bestehenden Rotwildbewirtschaftungsgebiete aufgelöst werden. Die Entwicklung von Wildschäden in Wald und Feld unter zunehmendem Einfluss des Wolfes muss untersucht werden.
- Schaffung wolfs(rudel)freier Gebiete zur Erhaltung einer naturverträglichen Weidewirtschaft, der Deichpflege und zur Sicherung von durch den Wolf gefährdeten Tierarten bzw. gegen die Verschlechterung ihrer Lebensräume.
- Populationsmodelle entwickeln. Die Zahl der in Deutschland lebenden Wölfe ist realitäts-getreu abzubilden. Hierzu ist die Ausarbeitung wissenschaftlich fundierter Populationsmodelle entscheidend.
- Erhaltungszustand beurteilen. Der Erhaltungszustand des Wolfes muss jährlich auf Populationsebene (d.h. grenzüberschreitend auf wissenschaftlicher Grundlage, aber notfalls auch ohne gemeinsames Management oder Monitoring) beurteilt werden. Die Verbindung zu benachbarten Populationen ist zu berücksichtigen.
- Transparenz sicherstellen. Die Monopolstellung des Senckenberg-Instituts für DNA-Analysen und Deutung von Subpopulationen muss aufgelöst werden – sie widerspricht dem Transparenzgedanken, sorgt für Misstrauen in der Bevölkerung und beschleunigt den Akzeptanzverlust.
- Solides Monitoring national ausbauen und grenzüberschreitend aufbauen. Hierzu ist die Ein-bindung der Jägerschaft entscheidend: das Beispiel Niedersachsen belegt die Vorzüge einer aktiven und federführenden Rolle der Jäger für ein solides und belastbares Monitoring. Die Zahl der von den Ländern ernannten im Monitoring „erfahrenen Personen“ muss sich analog zum Populationswachstum des Wolfsbestandes erhöhen.
- Klare Regelungen für den Umgang mit schwer verletzten Wölfen. Das ist beispielsweise wichtig bei Unfällen im Straßenverkehr und sollte bundesweit geregelt werden. Einige Länder haben hier bereits wegweisende Regelungen gefunden (z.B. Nds. WolfsVO).
- Notstandsregelung für Wolfsangriffe. Diese müssen Vorgaben aus dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sinnvoll ergänzen. Ziel ist Rechtssicherheit für Halter von Jagdhunden und Nutztieren.
- Ausgleich von Schäden durch Wölfe an Jagdhunden gesetzlich regeln und aus öffentlichen Mitteln begleichen.
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