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Niedersachsen

Gerichtsentscheid gegen Wolfstötungen

Das Land Niedersachsen hat mit der  Ausnahmegenehmigung vom 14. Januar 2022 den Abschuss eines Wolfs aus den Rudeln „Schiffdorf“ und „Garlstedt“ genehmigt. Am 22. März 2022 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg den Anträgen der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. und des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. auf Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben.

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Sandra Dombrovsky/Colourbox.de
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Das Gericht hat mit den o.g. Beschlüssen die aufschiebende Wirkung der Widersprüche wiederhergestellt, weil sich die angefochtene Ausnahmegenehmigung bei summarischer Prüfung als voraussichtlich rechtswidrig erweist.

In der Genehmigung ist - gestützt auf die am 13. März 2020 in Kraft getretene Regelung des § 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG - soweit ersichtlich erstmals in der Bundesrepublik Deutschland sowohl auf die Individualisierung eines schadensverursachenden Wolfs als auch auf eine klare Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Rudel verzichtet worden.

Ausnahmevorschrift in unzulässiger Weise erweitert

Nach Auffassung des Gerichts hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hiermit den Anwendungsbereich des § 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, der von seinem Wortlaut her allenfalls die Entnahme von Wölfen aus einem Rudel vorsieht, und der als Ausnahmevorschrift vom allgemeinen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot streng geschützter Tierarten aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eng auszulegen ist, in unzulässiger Weise erweitert.

Zudem liegt nach Einschätzung des Gerichts hinsichtlich des Rudels „Garlstedt“ keine hinreichende Tatsachengrundlage für die Annahme vor, dass bei den Wolfsindividuen aus diesem Rudel das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum erlernten und gefestigten Jagdverhalten gehört. Somit fehlt es bezüglich dieses Rudels an dem Erfordernis, dass von diesem Rudel die Gefahr ernster landwirtschaftlicher Schäden ausgeht.

Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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