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Baden-Württemberg

Bundesland strebt Freiheitsstatus bei Blauzungenkrankheit an

Noch für dieses Jahr strebt Baden-Württemberg die Anerkennung des Freiheitsstatus bei der Blauzungenkrankheit an. Die Fortsetzung der freiwilligen Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 empfiehlt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trotzdem sehr dringend.

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„Vor dem Hintergrund eines nach wie vor bestehenden hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen besteht die Gefahr, dass es zu einem erneuten Eintrag der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg kommen kann", sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 1. März 2022 in Stuttgart.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StiKo Vet) weist auf das Risiko eines erneuten Eintrages von BTV 4 und BTV 8 nach Deutschland und auf die anhaltende Notwendigkeit hin, Rinder und kleine Wiederkäuer durch eine Impfung gegen das Blauzungenvirus vor der Erkrankung zu schützen.

Impfung gegen beide Serotypen dringend empfohlen

Da unverändert das gesamte Staatsgebiet von Frankreich Restriktionsgebiet für BTV 4 und BTV8 und die gesamte Schweiz Restriktionsgebiet für BTV8 bleibt, wird dringend zur Impfung gegen beide Serotypen geraten.

„Durch die Schutzimpfung kann einer Erkrankung empfänglicher Tiere vorgebeugt werden. Zudem ist dann das Verbringen geimpfter Tiere aus einem Restriktionsgebiet unter erleichterten Bedingungen möglich“, erläuterte Minister Hauk.

Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollten die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere bei ihrem Betreuungstierarzt anmelden. Die Impfstoffbestellung und Impfung wird von dem Tierarzt vorgenommen.

Finanzielle Unterstützung durch TSK und Land

Baden-Württemberg hat bereits in den vergangenen Jahren mit einer freiwilligen Impfaktion reagiert, welche durch die Tierseuchenkasse (TSK) und das Land finanziell unterstützt wurde.

Bei den in den vergangenen Jahren grundimmunisierten bzw. geimpften Rindern und kleinen Wiederkäuern kann durch die einmal jährliche Wiederholungsimpfung im Abstand von nicht mehr als 12 Monaten der Impfschutz aufrechterhalten werden. Wird diese Frist versäumt, ist wieder eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen notwendig. Bisher noch nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden.

Mit den Allgemeinverfügungen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom 25. Januar 2021 für BTV 4 und vom 18. Januar 2022 für BTV 8 sind die Voraussetzungen für die Durchführung der freiwilligen Impfung für das Jahr 2022 vorhanden.

Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.

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