Förderung bei Neugründung und Hofnachfolge
Für das Förderprogramm für Existenzgründungen und Hofnachfolgen des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft können ab sofort Anträge eingereicht werden.
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Mit der Förderung werden sächsische Landwirte bei der Neugründung und der Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Unternehmen unterstützt. Förderanträge können bis zum 20. Juli 2022 beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Junglandwirte in Sachsen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhabende niederlassen.
Gefördert wird die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans. Die Förderung beträgt 70.000 Euro als Einkommensunterstützung. Die Auszahlung erfolgt degressiv in drei Raten über fünf Jahre.
Frage der Hofnachfolge wird schwieriger
"Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen stehen vor einem Generationenwechsel. Dabei werden Betriebe auch zunehmend außerhalb der Familie weitergegeben. Die Frage der Hofnachfolge wird für viele Betriebe schwieriger", betonte der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther.
Daneben hätten junge, engagierte und bestens ausgebildete Landwirte großes Interesse zu gründen. Deshalb sei es wichtig, Existenzgründungen und Hofnachfolgen zu fördern – im Sinne gesunder, vielgestaltiger Agrarstrukturen und eines Landzugangs für Neugründer. Denn das sei unverzichtbar für starke ländliche Räume und eine vielfältige Landwirtschaft, erklärte der Ressortchef.
Kriterien des Förderprogramms
Förderanträge können bis zum 20. Juli 2022 beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gestellt werden.
Kriterien sind insbesondere die Produktionsrichtung, die Absatzwege einschließlich Direktvermarktung und die Bewirtschaftungsweise des Betriebes, die Art der Niederlassung (außerfamiliäre Existenzgründung oder innerfamiliäre Hofnachfolge) und die geplanten Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Resilienz.
Hier erfahren Sie alle Informationen zu dem Förderprogramm in Sachsen.
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