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Bayern

LfU bestätigt Wolf als Verursacher

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat neueste Untersuchungsergebnisse zu den Übergriffen auf Nutztiere im östlichen bayerischen Alpenraum Mitte Dezember 2021 vorgelegt. Die Genanalysen bestätigen den Wolf als Verursacher.

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Für die Übergriffe vom 13. und 14. Dezember 2021 im Landkreis Rosenheim, bei denen Wildtiere gerissen wurden, wurde ein Wolf aus der Alpenpopulation als Verursacher bestätigt. Die Ergebnisse der individuellen Zuordnung stehen noch aus.

Verursacher des Übergriffs vom 15. Dezember 2021 im Landkreis Traunstein, bei dem eine Ziege verletzt wurde, war ein bisher nicht bekannter männlicher Wolf aus der Alpenpopulation.

Für die Übergriffe im Landkreis Traunstein am 17. Dezember 2021 in einem Wildgehege auf ein Rotwild und am 18. Dezember 2021 auf zwei Ziegen sowie am 19. Dezember 2021 im Landkreis Berchtesgadener Land auf mehrere Schafe wurde ebenfalls ein Wolf aus der Alpenpopulation als Verursacher identifiziert.

Individualisierung steht noch aus

Ob es sich jeweils um dasselbe oder verschiedene Tiere handelt, wird derzeit untersucht. Die Ergebnisse der Individualisierung liegen noch nicht vor, sie werden für Anfang Januar 2022 erwartet und zeitnah bekannt gegeben.

Die Orte der Übergriffe liegen innerhalb der Kulisse der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“. Das LfU bittet dringend alle Nutztierhalter der Region, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen z.B. durch Einstallung oder wolfsabweisende Zäunung.

Genetische Analysen werden durch LfU veranlasst

Darüber hinaus bittet das LfU, etwaige Übergriffe auf Nutztiere sowie auch weitere Beobachtungen unmittelbar dem LfU, Fachstelle Große Beutegreifer zu melden, damit unverzüglich weitere Schritte wie beispielsweise Rissbegutachtung und Probeentnahme für genetische Analysen veranlasst werden können. Um eine möglichst hohe Probenqualität und Verwertbarkeit der Ergebnisse – ggf. auch im Rahmen rechtlicher Verfahren – sicherzustellen, sollten Proben nur von vom LfU bestellten Personen entnommen werden. 

Nutztierhalter, deren Flächen innerhalb der Förderkulisse liegen, können hier Material- und Montagekosten für die Einrichtung wolfsabweisender Zäune zu 100 % gefördert bekommen. Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.

 

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