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Tierschutz: Sofortiges Schächt-Verbot gefordert

Der Deutsche Tierschutzbund fordert das sofortige Verbot des Schlachtens ohne Betäubung (Schächten), da dies ein klarer Fall von Tierquälerei ist.
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Er bekräftigt damit auch die Position der Bundestierärztekammer, die sich in der Fernsehsendung Report Mainz für die Änderung des Tierschutzgesetzes aussprachen. Aktuelle Studien der Tierärzteschaft dokumentierten, dass die Tiere beim Schächten in der Regel minutenlang leiden. „Das betäubungslose Schlachten ist und bleibt Tierquälerei. Im Sinne der Tiere und eines Tierschutzes, der diesen Namen auch verdient, dürfen die Behörden keine Ausnahmegenehmigungen zum Schächten erteilen. Bei allem Respekt vor der Religionsfreiheit und den Bräuchen anderer Kulturen, darf der ethische und rechtliche Rahmen aber nicht gesprengt werden. In der Türkei wird die Elektrobetäubung als Religionskonform bewertet und wir werden auch hier in Deutschland weiterhin für die konsequente Umsetzung des Staatsziels Tierschutz kämpfen“, so Wolfgang Apel, Präsident des Tierschutzbundes. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt jedes Schlachten ohne Betäubung strikt ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für das Tier verbunden ist. Im Juli 2007 stimmte der Bundesrat der Änderung des Tierschutzgesetzes zu, wonach eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten nur dann erhalten werden kann, wenn dem Tier erhebliche Leiden und Schmerzen erspart bleiben. Der Gesetzesantrag des Bundesrates zur Verschärfung des Tierschutzgesetzes ist wegen verfassungsrechtlicher Bedenken beim Bund hängen geblieben – eine entsprechende Gesetzesänderung steht noch immer aus. Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen weiterhin streng verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, könne mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro und mit Haftstrafe belegt werden.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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