Tierschutz: Sofortiges Schächt-Verbot gefordert
Der Deutsche Tierschutzbund
fordert das sofortige Verbot
des Schlachtens ohne Betäubung
(Schächten), da dies
ein klarer Fall von Tierquälerei
ist.
- Veröffentlicht am
Er bekräftigt damit auch die
Position der Bundestierärztekammer,
die sich in der Fernsehsendung
Report Mainz für
die Änderung des Tierschutzgesetzes
aussprachen.
Aktuelle Studien der Tierärzteschaft
dokumentierten, dass
die Tiere beim Schächten in
der Regel minutenlang leiden.
„Das betäubungslose Schlachten
ist und bleibt Tierquälerei.
Im Sinne der Tiere und eines
Tierschutzes, der diesen Namen
auch verdient, dürfen die
Behörden keine Ausnahmegenehmigungen
zum Schächten
erteilen. Bei allem Respekt vor
der Religionsfreiheit und den
Bräuchen anderer Kulturen,
darf der ethische und rechtliche
Rahmen aber nicht gesprengt
werden. In der Türkei
wird die Elektrobetäubung als
Religionskonform bewertet
und wir werden auch hier in
Deutschland weiterhin für die
konsequente Umsetzung des
Staatsziels Tierschutz kämpfen“,
so Wolfgang Apel, Präsident
des Tierschutzbundes.
Der Deutsche Tierschutzbund
lehnt jedes Schlachten
ohne Betäubung strikt ab, da es
mit erheblichen und vermeidbaren
Qualen für das Tier verbunden
ist. Im Juli 2007 stimmte
der Bundesrat der Änderung
des Tierschutzgesetzes zu, wonach
eine Ausnahmegenehmigung
für das Schächten nur
dann erhalten werden kann,
wenn dem Tier erhebliche Leiden
und Schmerzen erspart
bleiben. Der Gesetzesantrag
des Bundesrates zur Verschärfung
des Tierschutzgesetzes ist
wegen verfassungsrechtlicher
Bedenken beim Bund hängen
geblieben – eine entsprechende
Gesetzesänderung steht
noch immer aus. Der Deutsche
Tierschutzbund weist darauf
hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen
weiterhin streng
verboten sind. Wer ohne eine
Genehmigung schächtet, könne
mit einer Geldbuße bis
25.000 Euro und mit Haftstrafe
belegt werden.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.