Schmitt gibt ökologische Vorrangflächen frei
- Veröffentlicht am
„Die extremen Regenfälle und Überflutungen haben die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Viele Flächen sind in Folge der hohen Niederschläge nicht mehr oder nur noch eingeschränkt befahrbar oder nutzbar. Mit der Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen helfen wir den Landwirten, ihre Tiere mit ausreichend Nahrung zu versorgen“, sagte die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Zu Futterengpässen auf den Höfen dürfe es nicht kommen.
Damit genehmigt Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt den Landwirten in Rheinland-Pfalz, ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten ab sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Die Ministerin reagiert damit auf die Futterknappheit, die infolge der Flutkatastrophe und der Starkregenereignisse in diesem Jahr entstanden ist.
Schmitt hatte bereits im Juli dieses Jahres Grünflächen, die als ökologische Vorrangflächen vorgehalten werden, zur Beweidung und zum Mähen freigegeben. Nun dürfen auch Flächen, auf denen Zwischenfrüchte gesät wurden, zur Futterversorgung genutzt werden.
Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2022 auf der Fläche zu belassen. Um die Anerkennung der Flächen als ÖVF-Fläche zu gewährleisten, ist eine Einsaat der Flächen zwingend erforderlich.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.