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ÖKO-VERORDNUNG

Beweidung ökologischer Flächen weiterhin ermöglichen

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einem Schreiben auf ein Problem aufmerksam gemacht, das einige Bundesländern betrifft, und bittet daher um eine rasche Lösung.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Die Verordnung: In der Verordnung (EU) 2018/848 des europäischen Parlaments und des EU-Rats vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen heißt es: „Nichtökologische/ Nichtbiologische Tiere können jedoch jedes Jahr für einen begrenzten Zeitraum ökologisches/ biologisches Weideland nutzen, sofern sie in umweltverträglicher Weise auf einer im Rahmen der Artikel 23, 25, 28, 30, 31 und 34 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 geförderten Fläche aufgezogen wurden und sie sich nicht gleichzeitig mit ökologischen/biologischen Tieren auf der ökologisch/biologisch bewirtschafteten Fläche befinden.“
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