BT-Restriktionszone aufgehoben
Die Blauzungenkrankheit (BT)-Restriktionszone in Bayern kann aufgehoben werden. Darüber informierte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber am 22. Juni 2021 die von der Restriktionszone umfassten Landkreise.
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Die Einrichtung einer BT-Restriktionszone in Bayern basierte auf einem BT-Ausbruch in Baden-Württemberg aus dem Januar 2019.
Sie wurde infolge weiterer Fälle im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sukzessive vergrößert.
Aufhebung erst zwei Jahre nach letztem BT-Fall
Eine Aufhebung der BT-Restriktionszone durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ist nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich. Die EU-Kommission muss der Aufhebung zustimmen. Diese Zustimmung erfolgte jetzt, nachdem die hierfür notwendigen Maßnahmen gegenüber der EU-Kommission frühzeitig vom Verbraucherschutzministerium in die Wege geleitet wurden.
Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt
"Unser Ziel war immer die schnellstmögliche Aufhebung der Restriktionszone. Wir haben unsere Landwirte seit Beginn des BT-Geschehens umfassend unterstützt, sowohl bei der Impfstoffversorgung und den Untersuchungsmöglichkeiten, als auch hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für das Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone. Durch die enorme Zahl der in Bayern durchgeführten BT-Monitoring-Untersuchungen ist es uns in einem gemeinsamen Kraftakt gelungen, die Grundlage für die Zustimmung der EU-Kommission zu schaffen. Dafür gilt unseren Landwirten, den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten sowie der gesamten Veterinärverwaltung mein herzlicher Dank", sagte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber.
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