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Sachsen

Kitz & Co. vor der Mahd retten

Der in diesen Tagen beginnende erste Grasschnitt ist oft eine ernsthafte Gefahr für den Nachwuchs von Wildtieren und bodenbrütenden Vögeln. Bei der Suche und Rettung werden mehr und mehr Drohnensysteme mit Wärmebildkameras und Erkennungssoftware eingesetzt. Seit März 2021 fördert der Bund den Drohneneinsatz zur Rettung von Jungtieren.

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Darauf wies Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hin. Außerdem gebe es zunehmend Dienstleister, die Drohneneinsätze zur Rehkitzrettung anbieten. 

»Rehkitze oder nicht flügge Jungvögel sind besonders gefährdet, wenn die Mähmaschine kommt. Mir geht es deshalb darum, sie möglichst vor schweren Verletzungen oder dem Tod zu bewahren.

Mähtod verhindern

Die Landwirte sind gesetzlich verpflichtet, junge Tiere bei der Mahd zu schützen. Das A und O dabei ist eine enge Kommunikation zwischen Agrarbetrieben, örtlicher Jägerschaft, Lohnunternehmen und gegebenenfalls dem Naturschutz.

Frühe und gezielte Absprachen über Ort, Flächengröße, Mähtermin, Schutzmaßnahmen retten viele Tierleben«, so Günther.

Zu den Schutzmaßnahmen kann gehören, dass Jäger die Fläche vor der Mahd mit Jagdhunden absuchen. Wird zum Beispiel ein Kitz entdeckt, kann es durch die Jagdausübungsberechtigten wildgerecht von der Fläche transportiert werden. Oder die Stelle wird großzügig markiert, damit klar ist, welche Punkte bei der Mahd umfahren werden müssen.

Fördermittel für Drohnen

Seit März 2021 können Vereine Fördermittel für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Nähere Informationen finden sich unter: 

https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html

Zudem lassen sich gefährdete Tiere erfolgreich vertreiben, wenn sie einen halben bis einen ganzen Tag vor der Mahd zum Beispiel mit dem Anbringen von Flatterbändern und Knistertüten an Stangen beunruhigt werden. So hat die Ricke Zeit, ihre Kitze rechtzeitig von der Fläche wegzuführen.

Weiterhin dient es dem Tierschutz, wenn die Fläche von der Mitte nach außen bearbeitet wird. Hilfreich ist auch, Rand- und Saumbereiche beim ersten Schnitt stehenzulassen, wo dies die Regelungen der Agrarförderung zulassen.

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