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Tierschutz

Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben möglich

Künftig werden Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) ermöglicht. Dieser Änderung des Tierschutzgesetzes stimmte am 7. Mai 2021 der Bundesrat zu.

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Hintergrund für die Bundesratsinitiative ist eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit dem Ergebnis, dass bei mehr als 10 % der angelieferten Kadaver Veränderungen darauf hindeuten, dass die betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast nahm dies zum Anlass, sich für regelmäßige Kontrollen in VTN-Betrieben einzusetzen womit auch ein Betretungsrecht verbunden ist.

Durch den Beschluss des Bundesrates wird die Bundesregierung nun aufgefordert, die Gesetzesänderung umzusetzen.

Rechtliche Möglichkeit zur Kontrolle

„Kein Tier soll unnötige Schmerzen erleiden. Ich danke dem Bundesrat, dass er meine Initiative für einen starken Tierschutz unterstützt. Die zuständigen Behörden haben nun die rechtliche Möglichkeit, bei VTN-Betrieben zu kontrollieren. Außerdem haben wir durch die Kennzeichnungspflicht endlich die Chance, die Tiere bis zum letzten Betrieb zurückzuverfolgen“, kommentiert Ministerin Barbara Otte-Kinast die Entscheidung. 

Der Geltungsbereich erfasst alle wesentlichen Arten landwirtschaftlicher Nutztiere, die bei VTN-Betrieben angeliefert werden: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde.

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