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NACHBESSERUNGEN DES PRAXISLEITFADENS

Umweltministerkonferenz (UMK) vom April 2021

Das Bundesumweltministerium (BMU) teilte uns unmittelbar nach der Umweltministerkonferenz mit, dass der Entwurf des Praxisleitfadens zur Anwendung des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes zu §§ 45,45a BNatSchG nicht verabschiedet wurde. Vier Länder, die zustimmten, wollen ihn dennoch anwenden - das sind Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Nordrhein-Westfalen.
Veröffentlicht am
Verlag Eugen Ulmer
Damit hat das zuvor versandte gemeinsame VDL-/BDZ-Schreiben an die Bundesumweltministerin und an die Damen und Herren Landesumweltminister sowie die kritischen Schreiben anderer Verbände mit dazu beigetragen, dass nochmals nachgebessert wird. Konkret, so das BMU, soll auf der nächsten UMK eine verbesserte zweite Version vorgelegt werden, die dann von allen Ländern beschlossen werden soll. VDL und BDZ hatten die Erar-beitung eines Praxisleitfadens zur bundeseinheitliche Anwendung des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes zu §§ 45,45a BNatSchG nachdrücklich unterstützt. Im Vorfeld wurde kurzfristig und umfangreich durch die VDL fachlich zugearbeitet. Doch im Gegensatz zu dem ca. 60-seitigen Entwurf hatten VDL und BDZ die Vorstellung, dass...
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