Ablehnung des Gesetzentwurfs für Prämie ab 2022
Anlässlich der Bundesratssitzung am 7. Mai 2021 wurde dem Gesetzentwurf Niedersachsens zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Einführung einer Weidetierprämie) mehrheitlich nicht zugestimmt.
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Dies bedauern Alfons Gimber, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), und Bernd Merscher, Vorsitzender des Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ).
Es wäre gut gewesen, wenn der Antrag jetzt bereits beschlossen worden wäre, so beide Vorsitzende. Nun gehe weitere Zeit ins Land, und es bestehe die Sorge, dass die Frist (1. August) für die Beantragung der Schaf- und Ziegenprämie für das Jahr 2022 bei der EU-Kommission erneut verstreichen könne.
Antrag rechtzeitig einreichen
Beide Vorsitzende hoffen nun, dass Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner ohne vorherigen Bundesratsbeschluss die notwendigen Vorkehrungen trifft, diesen Antrag rechtzeitig bei der EU-Kommission einzureichen.
Vor dem Hintergrund, dass es, wie von der Bundesregierung seinerzeit formuliert, keine formellen Hindernisse für die Einführung einer gekoppelten Direktzahlung gibt, sollte die Einführung der Weidetierprämie von der Bundesregierung nicht mehr verweigert werden.
Antrag ging zurück in die Ausschüsse
Der Entwurf sah vor, die Schaf- und Ziegenprämie in Höhe von 30 Euro pro Tier bereits im Jahre 2022 einzuführen, bevor das Thema in den Ausschüssen behandelt wird. So hätte Zeit gespart werden können, da die Bundesregierung diese Tierprämie im laufenden GAP-Verfahren bei der EU-Kommission bis zum 1. August für das Folgejahr beantragen muss.
Stattdessen wurde dieser niedersächsische Vorschlag, der in der Bundesratssitzung von Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt, nachdrücklich unterstützt wurde, an die Ausschüsse für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit verwiesen.
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