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Bürokratie: Kleinstunternehmen werden von der HACCP-Pflicht befreit

Das Europäische Parlament unterstützt die Absicht der EUKommission, im Lebensmittelsektor tätige Kleinstunternehmen von überflüssigem Verwaltungsaufwand zu befreien.
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Mit breiter Mehrheit billigte das Plenum in erster Lesung den Vorschlag, Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro von der Pflicht zur Unterhaltung eines Systems kritischer Kontrollpunkte (HACCP) für die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene auszunehmen. Darunter fallen Fleischereien, Bäckereien, Lebensmittelgeschäfte, Marktstände und Gaststätten. Die Erfahrung habe gezeigt, dass diese Unternehmen auch ohne ein HACCP-basiertes System in der Lage seien, die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene zu erfüllen, hatte die Kommission ihre Initiative begründet. Der für Binnenmarktfragen zuständige EUKommissar Günter Verheugen stellte klar, die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene würden durch die geplanten Änderungen in keiner Weise geschwächt. Der Abbau von Bürokratiekosten dürfe niemals zu Lasten der Sicherheit gehen, betonte Verheugen. Die Vorlage der Kommission geht jetzt an den EU-Ministerrat. AgE
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