Bürokratie: Kleinstunternehmen werden von der HACCP-Pflicht befreit
Das Europäische Parlament unterstützt
die Absicht der EUKommission,
im Lebensmittelsektor
tätige Kleinstunternehmen
von überflüssigem Verwaltungsaufwand
zu befreien.
- Veröffentlicht am
Mit breiter Mehrheit billigte
das Plenum in erster Lesung
den Vorschlag, Unternehmen
mit weniger als zehn Beschäftigten
und einem Jahresumsatz
von höchstens 2 Mio. Euro von
der Pflicht zur Unterhaltung
eines Systems kritischer Kontrollpunkte
(HACCP) für die Gewährleistung
der Lebensmittelhygiene
auszunehmen. Darunter
fallen Fleischereien, Bäckereien,
Lebensmittelgeschäfte,
Marktstände und Gaststätten.
Die Erfahrung habe gezeigt,
dass diese Unternehmen auch
ohne ein HACCP-basiertes System
in der Lage seien, die Anforderungen
an die Lebensmittelhygiene
zu erfüllen, hatte
die Kommission ihre Initiative
begründet. Der für Binnenmarktfragen
zuständige EUKommissar
Günter Verheugen
stellte klar, die Anforderungen
an die Lebensmittelhygiene
würden durch die geplanten
Änderungen in keiner Weise
geschwächt. Der Abbau von
Bürokratiekosten dürfe niemals
zu Lasten der Sicherheit gehen,
betonte Verheugen. Die Vorlage
der Kommission geht jetzt
an den EU-Ministerrat. AgE
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