GAP: Schäfer brauchen bessere Rahmenbedingungen
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Für die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) besteht die Forderung an die Politik, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Kulturlandschaftspflege mit Schafen bzw. eine Schafhaltung in Deutschland ermöglichen. Berater Karsten Siersleben vom Kontroll- und Beratungsring (KBR) Schaf- und Ziegenhaltung hat dazu Forderungen an die Politik formuliert. Insbesondere folgende Rahmenbedingungen und Schwerpunkte müssen neu organisiert werden:
Ausgestaltung der I. Säule:
- Kappung der Fördermittel je Betrieb ab einer bestimmten Hektar-Höchstgrenze,
- über Degression Verringerung der Fördermittel je Hektar bei flächenstarken Betrieben,
- Einführung einer Teilkopplung (z.B. Weidetier-/Kopfprämie) zur wirtschaftlichen Stärkung der Schafhaltung und Stabilisie-rung der Tierbestände (Sicherung der Landschaftspflege und Biotoperhaltung).
Ausgestaltung und Stärkung der II. Säule (Vergütung der Umwelt- und Klimaleistungen):
- Die Begrenzung der Maximalförderung bei 450 €/ha (ELER-VO Anhang 2) muss entfallen oder deutlich nach oben gesetzt werden, da dies betriebswirtschaftlich nicht auskömmlich ist.
- Änderung des Berechnungsansatzes:
• Bisher wurde nur der entgangene Nutzen (Verzicht-/Verlustausgleich) berücksichtigt.
• Zukünftig muss auch der Arbeitsaufwand der Pflegeleistung inklusive der Betrachtung sozialer Kriterien (z.B. Mindestentlohnung) einbezogen werden.
• Unter Berücksichtigung des jährlichen Kostenzuwachses muss im Bewilligungszeitraum (5-7 Jahre) eine dynamische Anpassungsmöglichkeit geschaffen werden. - Bei reinen Umweltprogrammen auf „Nichtlandwirtschaftsflächen“ (Flächen mit hohem naturschutzfachlichen Wert) wäre eine deutlich stärkere Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte möglich. Dies würde das Sanktionsrisiko senken. Jedoch müssten diese Flächen ausschließlich aus der Säule II finanziert werden.
- Klare Ausgestaltung der Landschaftspflegeprogramme, d.h. keine verschiedenen Kontroll- und Abrechnungsgrößen für eine Antragsfläche (Brutto-/Nettofläche).
- Überarbeitung der CC-Kontrollkriterien (z.B. fehlende Ohrmarken dürfen nicht zu Sanktionen bei den Landschaftspflegeprogrammen führen).
Herdenschutz:
Die Belastungen müssen ständig neu bewertet werden (finanziell und arbeitstechnisch).
Die Schafhaltung sei ohne die Vergütung der Landschaftspflegeleistungen ökonomisch nur schwer darstellbar, sagte Karsten Siersleben. Ein Wandel bzw. eine Neuberechnung müsse jetzt auf den Weg gebracht werden, damit die Weichen für die neue EU-Programmperiode gestellt werden können, appellierte er.
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