Wichtige Entscheidungen zum Wolf
Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns befasste sich die 95. Umweltministerkonferenz (UMK) vom 11- bis 13. November 2020 erneut mit dem Thema Wolf.
- Veröffentlicht am
„Eine dauerhafte Akzeptanz für den Wolf in der Gesellschaft können wir nur erreichen, wenn wir Lösungen im Konflikt zwischen dem Natur- und Artenschutz und der extensiven Weidetierhaltung finden“, so Backhaus. „Wir brauchen beides – einen stabilen Wolfsbestand und eine sichere Nutztierhaltung“, begründet Umweltminister Backhaus sein Engagement.
Günstiger Erhaltungszustand immer noch nicht erreicht
Angesichts der weiter stark zunehmenden Wolfspopulation und der damit einhergehenden Zunahme von Rissvorfällen mit deutlich mehr getöteten Nutztieren, dabei überwiegend Schafen, ist es erforderlich, eine Perspektive im Umgang mit der Art Wolf aufzuzeigen. Für weitere politische Entscheidungen ist die Frage des Erhaltungszustandes der Art Wolf von entscheidender Bedeutung. Erst wenn der sogenannte günstige Erhaltungszustand der Art Wolf im Sinne des europäischen und deutschen Naturschutzrechtes festgestellt wird, kommen weitere Schritte bezüglich der Begrenzung des Populationszuwachses in Betracht. Dies setzt voraus, dass die Werte für die Parameter des Erhaltungszustandes ermittelt und bestimmt werden. Zu diesem Zweck wurde eine länderoffene Bund-/Länder-Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatssekretäre eingerichtet. Ergebnisse sollen bei der nächsten Umweltministerkonferenz im Frühjahr kommenden Jahres vorgelegt werden.
Einrichtung weiterer Testlabore?
Ebenfalls auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde ein Beschluss bezüglich der Analyse von Wolfs-Genetik gefasst. Die Analyse von genetischen Proben dienen unter anderem dem Nachweis, dass ein Riss von Nutztieren der Art Wolf und gegebenenfalls einem bestimmten Exemplar der Art Wolf zuzuordnen ist.
Um angesichts der zunehmenden Wolfspopulation bei Bedarf zusätzliche Testkapazitäten bereitzustellen, sollen - neben dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich des nationalen Referenzlabors – vom Bund und Mecklenburg-Vorpommern als nächstem UMK-Vorsitzland Gespräche geführt werden, um gegebenenfalls weitere Labore anderer Institute mit einzubinden. In Mecklenburg-Vorpommern käme hierfür das Institut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN) in Dummerstorf in Frage.
Die zweimal jährlich stattfindende UMK tagt im Jahre 2021 unter Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern. Die Frühjahrskonferenz wird in Rostock und die Herbstkonferenz auf Rügen stattfinden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.